Norm
EKHG §11 B2Rechtssatz
Schadensteilung 1 : 1 zwischen dem Halter eines Lastkraftwagens, dessen Lenker beim Anschleppen eines Personenkraftwagens trotz außergewöhnlicher Straßenverhältnisse nicht langsam und vorsichtig fährt, und dem Halter des angeschleppten Personenkraftwagens, der die Durchführung allein dem Lastkraftwagenlenker überließ. Ein mit fremder Motorkraft abgeschleppter bzw angeschleppter Kraftwagen ist im "Betrieb" (§ 1 EKHG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0058950Dokumentnummer
JJR_19650401_OGH0002_0020OB00029_6500000_001