Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Wenn das vorausfahrende Fahrzeug zwar nicht jäh und ohne zwingenden Grund, aber doch unsachgemäß abgebremst wird, kann eine Schadensteilung nach § 11 EKHG gerechtfertigt erscheinen, obwohl im allgemeinen der Lenker des auffahrenden Fahrzeuges sein Auffahren allein zu vertreten hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0027033Dokumentnummer
JJR_19661104_OGH0002_0020OB00285_6600000_001