RS OGH 1966/11/17 2Ob313/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1966
beobachten
merken

Norm

ABGB §1304 BIIb
EKHG §11

Rechtssatz

Wenn ein Personenkraftwagen - Lenker zwecks späteren Linksabbiegens die linke Fahrbahnhälfte trotz Gegenverkehr benützt, sodann kein Ausweichmanöver vornimmt, sondern erst im letzten Moment bremst und hiedurch die Fahrbahn blockiert, ist eine Verschuldensteilung 7 : 1 zugunsten des Unfallsgegners gerechtfertigt, der nicht sofort eine starke Bremsung eingeleitet hat.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 313/66
    Entscheidungstext OGH 17.11.1966 2 Ob 313/66

Schlagworte

Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0027158

Dokumentnummer

JJR_19661117_OGH0002_0020OB00313_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten