Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Wenn ein Personenkraftwagen - Lenker zwecks späteren Linksabbiegens die linke Fahrbahnhälfte trotz Gegenverkehr benützt, sodann kein Ausweichmanöver vornimmt, sondern erst im letzten Moment bremst und hiedurch die Fahrbahn blockiert, ist eine Verschuldensteilung 7 : 1 zugunsten des Unfallsgegners gerechtfertigt, der nicht sofort eine starke Bremsung eingeleitet hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0027158Dokumentnummer
JJR_19661117_OGH0002_0020OB00313_6600000_001