Norm
ABGB §1304 BIIaRechtssatz
Den Personenkraftwageninsassen, der Kenntnis vom Alkoholgenuß des Lenkers hat und nach Erkennen der Gefährlichkeit der Fahrweise nicht darauf besteht, aussteigen zu dürfen, trifft 1/3 Mitverschulden im Verhältnis zum alkoholisierten Lenker, der auf einer abschüssigen, schmalen Bergstraße mit einhundert km/h in die Kurve und über die Böschung fährt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0026898Dokumentnummer
JJR_19660908_OGH0002_0020OB00222_6600000_001