Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Kein Mitverschulden eines Personenkraftwagen - Lenkers, welcher in der Meinung, der auf seiner Fahrbahnhälfte entgegenkommende (tatsächlich vorschriftswidrig geradeausfahrende) Personenkraftwagen werde nach links abbiegen, seine Fahrgeschwindigkeit zur Ermöglichung des Abbiegens vermindert und im letzten Augenblick zur Vermeidung eines Frontalzusammenstoßes nach links auslenkt und stark bremst, wobei gleichzeitig der entgegenkommende Personenkraftwagen nach rechts zurückgelenkt wird, wodurch es zur Kollision kommt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0027082Dokumentnummer
JJR_19660908_OGH0002_0020OB00202_6600000_001