Norm
EKHG §11 B2Rechtssatz
Schadensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der an eine unbeschrankte Eisenbahnkreuzung heranfährt, ohne sich genügend von der Annäherung eines Zuges zu überzeugen, dessen Lokführer durch sofortige Einleitung einer Schnellbremsung den Zusammenstoß hätte verhindern können.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0058891Dokumentnummer
JJR_19670511_OGH0002_0020OB00082_6700000_002