Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Heeres-Bau- und Vermessungsamt. Er legte für verschiedene Dienstreisen - nach seinem Vorbringen im Antrag vom 7. April 1995 im Zeitraum vom 1. April bis 22. August 1994 - Reiserechnungen vor, die - soweit streitgegenständlich - hinsichtlich der Reisekosten berichtigt wurden. Letztlich mit der vorher genannten Eingabe vom 7. April 1995 beantragte der Beschw... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1;
Rechtssatz: Nicht jeder Außendienst eines Beamten führt zu einem Bekleidungsmehraufwand, der nach § 20 Abs 1 GehG einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung begründet. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob für den Beamten nach der Art seiner amtlichen Tätigkeit unter den damit üblicherweise verbundenen Bedingungen besondere Verhältnisse vorliegen, die zu einem erhöhten... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt des § 20 Abs 1 GehG ist es ohne rechtserhebliche Bedeutung, aus welchem Grund dem Beamten von Amts wegen Schutzkleidung im notwendigen Ausmaß zur Verfügung gestellt wird. Ausschlaggebend ist aber, ob die vom Beamten bei seiner Amtshandlung getragene Privatkleidung gegen die von ihm aufgezeigten Einwirkungen so hinreichend gesc... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §20 Abs1 idF 1990/447;RGV 1955 §10 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/01 90/12/0216 5 Verstärkter Senat Stammrechtssatz Ein dienstliches Interesse an der Benützung eines beamteneigenen Kfz liegt dann vor, wenn auf andere Weise der Zweck der Dienstverrichtung nicht oder nicht vollständig erreicht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §20 Abs1;
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Bemessung einer Aufwandsentschädigung in pauschalierter Form läßt sich von der über die Einzelbemessung ihrem Inhalt nach trennen. Schlagworte Trennbarkeit gesonderter Abspruch European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten XY, Bezirk Villach. Aufgrund eines Auftrages der Bezirkshauptmannschaft Villach und eines gleichlautenden Befehls des Bezirksgendarmeriekommandos Villach vom 24. November 1994 führte der Beschwerdeführer am 24. November 1994 gemeinsam mit einem Kollegen in einem gendarmerieeigenen Pkw die Überstellung eines rumänischen Staatsangehö... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §20 Abs2;RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §18 Abs1;RGV 1955 §18 Abs2;RGV 1955 §4 Z2;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 18 Abs 2 RGV setzt das Vorliegen der Tatbestandserfordernisse des § 18 Abs 1 RGV voraus. Auf Grund der in den normalen dienstlichen Pflichten des Beamten begründeten Gestaltung der Nacht während der Rückreise kann ih... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 zahlreiche Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, die unter mehr als 280 Zahlen protokolliert wurden. Die Vorgeschichte des... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §19a Abs1;GehG 1956 §19b Abs1;GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §21 Abs1;
Rechtssatz: Erschwerniszulagen bzw Gefahrenzulagen einerseits und Aufwandsentschädigungen andererseits können nebeneinander bestehen: Letztere sollen finanzielle Belastungen abgelten, erstere hingegen sonstige Belastungen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; zur Zeit der in Frage stehenden Dienstreise war er vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten als Erstzugeteilter (Gesandter) an der Österreichischen Botschaft in Belgrad eingesetzt. Aus den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens in Verbindung mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt sich folgender Verfahrensablauf: Nach Angabe des Beschwerdeführers langt... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §20 Abs2 idF 1990/447;RGV 1955 §10 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/01 90/12/0216 5 Verstärkter Senat VwSlg 13678 A/1992 Stammrechtssatz Ein dienstliches Interesse an der Benützung eines beamteneigenen Kfz liegt dann vor, we... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §20 Abs2 idF 1990/447;RGV 1955 §10 Abs2;
Rechtssatz: Obwohl § 10 Abs 2 RGV keine Aussage darüber trifft, zu welchem Zeitpunkt (vor oder nach Antritt der Dienstreise) die Bestätigung der vorgesetzten Dienststelle zu erfolgen hat, wird seitens des betroffenen Bediensteten - im Hinblick auf das ihn sonst treffende Risiko - auf ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 mehr als 100 Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles kann zur Vermeidung von Wiederholungen au... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §21;
Rechtssatz: Die Einstellung der Zulagen gemäß § 21 GehG zu einem früheren als dem erwarteten Zeitpunkt bedeutet nicht, daß dem Beamten zur Abdeckung des daraus resultierenden Defizites gleichsam ein eigenständiger "Aufwandersatzanspruch" zusteht. Sollten die tatsächlich (pauschaliert) ausbezahlten Zulagen gemäß § 21 GehG unzureichend gering gewesen... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführer stehen als Richter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie sind Vorsteher von im Sprengel des Oberlandesgerichtes Innsbruck gelegenen Bezirksgerichten, und zwar der Erstbeschwerdeführer seit 1. Mai 1988, der Zweitbeschwerdeführer seit 1. Jänner 1989 und der Drittbeschwerdeführer seit 1. Juli 1979. Im Juli 1992 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;DVG 1984 §8 Abs1;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/14 91/12/0233 2 Stammrechtssatz Es ist zunächst Sache des Beamten, der einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung geltend macht, Art und Ausmaß des Mehraufwandes und dessen dienstliche Verursachung darzulegen... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs1 Z10;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §20 Abs1;
Rechtssatz: Weder aus der Möglichkeit der Pauschalierung der Aufwandsentschädigung noch aus der inhaltlichen Umschreibung der Anspruchsvoraussetzungen im § 20 Abs 1 GehG ergibt sich notwendigerweise, daß eine Aufwandsentschädigung nur in pauschalierter Form bemessen werden könnte (Hinweis E 18.12.1989, 88/12/0208). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Österreichische Patentamt (ÖPA). Für die Dauer seiner Funktion als Leiter der Rechtsabteilung A und der Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilung bezog der Beschwerdeführer bis 31. Dezember 1987 eine Aufwandsentschädigung nach § 20 Abs. 1 GG in der Höhe von S 100,--. Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 wurde der Beschwerdeführer mit seinem Einverständnis von seiner Funkt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;DVG 1984 §8 Abs1;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §20 Abs1;
Rechtssatz: Es ist zunächst Sache des Beamten, der einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung geltend macht, Art und Ausmaß des Mehraufwandes und dessen dienstliche Verursachung darzulegen und falls erforderlich, auf Verlangen der Dienstbehörde seine Angab... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §15 Abs7;GehG 1956 §20 Abs1;
Rechtssatz: In welcher Höhe anderen Beamten eine pauschalierte Aufwandsentschädigung zuerkannt worden ist, bildet keinen gesetzlichen Maßstab für die Bemessung einer solchen (Hinweis E 21.9.1987, 86/12/0207). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991120233.X01 ... mehr lesen...
In dem für das Beschwerdeverfahren relevanten Zeitraum stand der Beschwerdeführer als Gendarmerie-Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer wurde vom zuständigen Landes-Gendarmeriekommando im November 1990 aufgrund einer Verschlechterung seiner Hörfähigkeit (hochgradige Schwerhörigkeit) vom Gendarmerieposten, an dem er Außendienst versah, "abgezogen" und dem Landes-Gendarmeriekommando zwecks Innendienstleistung Material-/Hausverwal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §38;BDG 1979 §40 Abs1;BEinstG §7;GehG 1956 §19b;GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §74 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0063
93/12/0064
Rechtssatz: Für die Gebührlichkeit eines Zulagenanspruches ist die tatsächliche Verwend... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BEinstG §7;GehG 1956 §15 Abs1;GehG 1956 §19b;GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §74 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0063
93/12/0064
Rechtssatz: § 7 BEinstG steht einer Verwendungsänderung des behinderten Beamten, mit der - wie bei jed... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §19b;GehG 1956 §20 Abs1;PauschV Aufwandsentschädigung der Wachebeamten 1973;PauschV Gefahrenzulage für Wachebeamte 1986; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0063
93/12/0064
Rechtssatz: Für die Aufwandsentschädigung und Gefahrenzulage hat keine (individuelle) "Bemessung" stattzufinden, w... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §14 Abs2;BEinstG §7;GehG 1956 §19b;GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §74 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0063
93/12/0064
Rechtssatz: § 7 BEinstG entfaltet keine "Vorwirkungen" für Zeiträume, die vor der Erlangung der Eigenschaft als Behinderter liegen. Dem Umstand, daß diese... mehr lesen...
Zu 1) Zur Bescheidbeschwerde: Der Beschwerdeführer steht als Legationsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er ist rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Am 15. Jänner 1992 verlangte der Beschwerdeführer einen Feststellungsbescheid im Sinne des § 1 Abs. 1 Z. 9 Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 - DVV 1981 im wesentlichen mit der Begründung: , d... mehr lesen...
Zu 1) Zur Bescheidbeschwerde: Der Beschwerdeführer steht als Legationsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er ist rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Antrag vom 8. April 1992 begehrte der Beschwerdeführer eine bescheidmäßige Entscheidung und Zuspruch des Ersatzes des Mehraufwandes, der ihm infolge seiner Suspendierung vom Dienst durch di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art132;GehG 1956 §20 Abs1;VwGG §27; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0099 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/29 92/12/0117 2 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht d... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/12/0222 Rechtssatz: Das Gesetz sieht die Geltendmachung einer Verletzung der Entscheidungspflicht im Rahmen des Verfahrens über die Bescheidbeschwerde nach Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG nicht vor, sondern es bedarf der Einbringung einer besonderen Beschwerdeschrift iSd § 27 VwGG. Wohl kann ein Bf in ein und derselben Beschwerdeschrift eine Erledigung als Bescheid anfechten und außerdem (hilfsweise) die S... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;GehG 1956 §20 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/12/0222
Rechtssatz: Der Verdienstentgang durch Kürzung der Bezüge, der dem Beamten als Folge der Suspendierung vom Dienst kraft Gesetzes entsteht, darf nicht als Schaden angesehen werden, der im Wege des Aufwande... mehr lesen...