RS Vwgh 1994/3/18 93/12/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BDG 1979 §40 Abs1;
BEinstG §7;
GehG 1956 §15 Abs1;
GehG 1956 §19b;
GehG 1956 §20 Abs1;
GehG 1956 §74 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0063 93/12/0064

Rechtssatz

§ 7 BEinstG steht einer Verwendungsänderung des behinderten Beamten, mit der - wie bei jedem gesunden Beamten auch - kein Zulagenanspruch mehr verbunden ist, nicht entgegen (Hinweis E 16.12.1992, 89/12/0018). Dies gilt auch für Nebengebühren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120062.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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