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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §40 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0063 93/12/0064Rechtssatz
§ 7 BEinstG steht einer Verwendungsänderung des behinderten Beamten, mit der - wie bei jedem gesunden Beamten auch - kein Zulagenanspruch mehr verbunden ist, nicht entgegen (Hinweis E 16.12.1992, 89/12/0018). Dies gilt auch für Nebengebühren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120062.X02Im RIS seit
03.04.2001