RS Vwgh 1994/9/14 91/12/0233

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §15 Abs6;
GehG 1956 §15 Abs7;
GehG 1956 §20 Abs1;

Rechtssatz

In welcher Höhe anderen Beamten eine pauschalierte Aufwandsentschädigung zuerkannt worden ist, bildet keinen gesetzlichen Maßstab für die Bemessung einer solchen (Hinweis E 21.9.1987, 86/12/0207).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991120233.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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