Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich und unterrichtete im Schuljahr 2005/06 an der Hauptschule A u.a. Sport. In ihrer Eingabe vom 14. Februar 2006 brachte sie vor, da sich ihre Sehleistung wieder verschlechtert habe, habe sie eine neue Gleitsichtbrille (fast EUR 600,--) benötigt. Nun unterrichte sie auch Sport und es sei in der Praxis nicht möglich, dazu diese Gleitsichtbrille zu tragen. Dies k... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In einem ersten Schritt ist die Frage zu beantworten, ob der Beamtin unter Bedachtnahme auf das konkrete Ausmaß ihrer Sehbeeinträchtigung die Erfüllung der ihr im Besonderen übertragenen dienstlichen Aufgaben (vorliegend die Erteilung von Sportunterricht) unter Verwendung ihrer (Gleitsicht-)Br... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;
Rechtssatz: Ein Mehraufwand muss durch besondere dienstliche Gegebenheiten bedingt sein. Notwendigerweise entstanden im Sinn des § 20 Abs. 1 GehG ist ein Mehraufwand dann, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Beamten zugewiesenen Aufgaben einen solchen Mehraufwand verursacht bzw. wenn ohne einen solchen Mehraufwand die ordnungsgemäße Erfüllung ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;
Rechtssatz: "Notwendigerweise entstandener Mehraufwand" im Sinne des § 20 Abs. 1 GehG liegt nicht nur im Falle der zwingenden Notwendigkeit des Einsatzes von beamteneigenem Vermögen zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben vor, sondern auch in dem Fall, dass die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben ohne Einsatz solchen Vermögens dem Beamten nicht zumu... mehr lesen...
Zum Sachverhalt und zur Vorgeschichte dieser Beschwerdesache wird auf das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2006, Zl. 2005/12/0027, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 14. Dezember 2004, mit welchem die belangte Behörde die mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 21. Juni 1985 dem Beschwerdeführer zuerkannte pauschalierte Aufwandsentschädigung ("Bücherzulage") per 1. Jänner 2005 "eingestellt" hat, wegen Rechts... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;DVG 1984 §8 Abs1;GehG 1956 §15 Abs1 Z10 idF 1972/214;GehG 1956 §15 Abs2 idF 2003/I/130;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beamte war im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten, auf Grund der Aufforderung der Dienstbehörde ü... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Amtsdirektorin (Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 6) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Finanzamt Braunau am Inn, wo sie als Betriebsprüferin verwendet wird. Die Beschwerdeführerin nahm im Rahmen ihres Dienstes im Jahr 2001 am 3. Führungskräftelehrgang der Finanzverwaltung teil, der aus vier "Modulen" bestand. Am 2. April 2001 erhielt sie neben den Seminarunterlagen eine E-Mail ihrer Dienstb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §1014;ABGB §1015;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;VwRallg;
Rechtssatz: Die entscheidende Voraussetzung eines Ersatzanspruches im Bereich zivilrechtlicher Dienstverhältnisse liegt darin, dass dem Arbeitnehmer eine entsprechende Aufgabe übertragen ist und dass diese Aufgabe den Einsatz der Güter des Ar... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §20 Abs2 idF 1990/447;RGV 1955 §10 Abs2;
Rechtssatz: Der für den Reisekostenanspruch (Kilometergeld) erforderlichen Bestätigung nach § 10 Abs. 2 Satz 1 RGV (die im Beschwerdefall gefehlt hat) kommt keine normative Bedeutung für den auf § 20 Abs. 1 GehG gestützten Anspruch zu. § 20 Abs. 2 GehG, der einen Verweis ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §1014;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;VwRallg;
Rechtssatz: Nach den in Lehre und Judikatur entwickelten Grundsätzen zum Verständnis zivilrechtlicher Dienstverhältnisse, die nach den Ausführungen des hg. Erkenntnisses eines verstärkten Senates vom 1. Juli 1992, Zl. 90/12/0216, VwSlg 13678 A/1992, auc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: ABGB §1014;ABGB §1015;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §20 Abs2 idF 1990/447;RGV 1955 §10 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Angesichts der unstrittigen Zeiten des Beginns (13.00 Uhr) und des Endes (16.00 Uhr) des von der in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;VwRallg;
Rechtssatz: Da § 20 Abs. 1 GehG (lediglich) den Ersatz eines NOTWENDIGERWEISE entstandenen Mehraufwandes vorsieht, ist als Anspruchsvoraussetzung die zwingende Notwendigkeit für die Benützung eines privaten Personenkraftwagens zu fordern. Eine solche liegt nicht vor, wenn die dienstliche Aufgabe ohne Beistellun... mehr lesen...
1.1. Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgendes Verwaltungsgeschehen: Der Beschwerdeführer ist Hauptschullehrer und befindet sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Mit Bescheid des Landesschulrates für Niederösterreich vom 4. Juli 2003 wurde ihm gemäß § 20 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 300,-- zuerkannt. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei am 7. ... mehr lesen...
Index: L26003 Lehrer/innen Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §6;GehG 1956 §20 Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDHG NÖ 1976 §5 Abs1;LDHG NÖ 1976 §7 Abs1;VwGG §27 Abs1 idF 1998/I/158;VwGG §27 idF 1998/I/158;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0235 B 25. September 2002 RS 3(hier: Der ausdrücklich als belangte Behörde bezeichneten Bundesminis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als ordentlicher Universitätsprofessor in einem öffentlichen rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 15. Jänner 1996 teilte er der belangten Behörde mit, dass er am 17. Dezember 1995 in den Steiermärkischen Landtag gewählt worden sei und die konstituierende Sitzung am 12. Jänner 1996 stattgefunden habe. Mit Schreiben vom 6. Dezember 1996 teilte er über Aufforderung des Rektors im Zusammenhang mit dem Bezügereformgesetz (BGBl. Nr. 3... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BezügereformG 1996;B-VG Art59a idF 1996/392;B-VG Art95 Abs4 idF 1996/392;GehG 1956 §13 Abs5 idF 1996/392;GehG 1956 §13 Abs8 idF 1996/392;GehG 1956 §20 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/12/0207 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Kulturinstitut in Zagreb. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde Anträge des Beschwerdeführers vom 21. Jänner, 9. Februar und 20. März 2000 auf Gewährung eines Erziehungszuschusses für seine Stieftochter X. gemäß § 21 Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit Abs. 3 Z. 2 und 3 GG zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 1998/I/123;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1998/I/123;GehG 1956 §21 Abs3 Z3 idF 1998/I/123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0241 E 18. Oktober 2000 RS 3 Stammrechtssatz Vor dem Hintergrund des Regelungsinhaltes und der Systematik des § 21 GehG kommt eine Berücksichtigung der Schulkosten, die der Beamte für die Ausbildung seiner Stieft... mehr lesen...
Der 1942 geborene Beschwerdeführer steht als Oberamtsrat in Ruhe seit Ablauf des 30. April 1999 (Bescheid des zuständigen Mitglieds des Stadtsenates vom 23. März 1999, Zl. 020-5-H) in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zur Landeshauptstadt Linz (im Folgenden kurz Stadt). Der erstangefochtene Bescheid (siehe dazu näheres unter A) betrifft einen besoldungsrechtlichen Streit aus der Zeit des Dienststandes des Beschwerdeführers. Er bezieht sich auf die (Neu)Bemessung einer ... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete OberösterreichL24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich
Norm: GehG/Statutargemeindebeamten OÖ 1956 §15 Abs6;GehG/Statutargemeindebeamten OÖ 1956 §20 Abs1;LGehG OÖ 1956 §15 Abs6 impl;LGehG OÖ 1956 §20 Abs1 impl;StGdBG OÖ 1956 §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/12/0329
Rechtssatz: Für die Nebengebühren - dazu zählt a... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. April 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Revierinspektor der Justizwache (mangels Option in das neue Funktionszulagenschema als Wachebeamter der Verwendungsgruppe W 2) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA). Wegen seiner zahlreichen Krankenstände (ungefähr 1400... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs5 idF 1972/214;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;GehG 1956 §19a;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §82 Abs6 idF 1994/550;GehG 1956 §82 Abs6a idF 1995/043;GehG 1956 §83 Abs3 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0316 E 8. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Einstellung ist bei den beiden nebengebührenähnlichen Leistungen nach § 82 GehG 1956 und ... mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Februar 1998 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund (vgl. dazu das hg Erkenntnis vom 25. März 1998, 96/12/0296). Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Bezirksinspektor der Justizwache (Beamter der Verwendungsgruppe E2a) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA), bei der er im strittigen Zeitraum als Sachbearbeiter d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/02 Strafvollzug63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;PauschV Aufwandsentschädigung an Justizanstalten 1973 §1 idF 1993/209;StVG;
Rechtssatz: Gemäß der Aufwandentschädigungs-Pauschalierungsverordnung/Justiz 1973 gebührt "den Beamten der Justizwache und den Erziehern an Justizanstalten sowie den Beamten des Dienstzweiges 'Höherer Diens... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;PauschV Aufwandsentschädigung an Justizanstalten 1973 §1 idF 1993/209;StVG;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund des § 20 Abs. 1 GehG 1956 und unter Berücksichtigung der Einbeziehung von nicht dem Wachkörper angehörenden Personengruppen ist die Wendung "Vollzugsdienst" in der Aufwandentschädigungs-Pauschalierungsverordnung/Justiz 1973 in... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs5 idF 1972/214;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §82 Abs6 idF 1994/550;GehG 1956 §82 Abs6a idF 1995/043;GehG 1956 §83 Abs3 idF 1994/550;
Rechtssatz: Die Einstellung ist bei den beiden nebengebührenähnlichen Leistungen nach § 82 GehG 1956 und § 83 GehG 1956 und bei (echten) Nebengebühren (hier: nach § 20 Abs. 1 GehG 1956 in Ve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Sicherheitswachebeamter der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 4. September 1994 fuhr der Beschwerdeführer, außer Dienst und in Zivilkleidung, mit seinem privaten Personenkraftwagen (in der Folge kurz: PKW) auf der Haugerstraße in Wien XI. Dabei bemerkte er, dass ein anderer PKW gegen ein abgestelltes Fahrzeug gelenkt worden war und dieses beschädigt hatte. Der Beschwerdeführer hielt seinen PKW an un... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;SPG RichtlinienV 1993 §1 Abs3;
Rechtssatz: Die Beobachtung des Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes, dass der schadenverursachende Lenker nach Durchführung einiger Reversiermanöver sein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit davon lenkte, rechtfertigte wohl die Annahme einer - gegenüber dem gewöhnlichen Betrieb eines Kraftfah... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;SPG RichtlinienV 1993 §1 Abs3;
Rechtssatz: Eine Gefahr für fremdes Eigentum "in großem Ausmaß" im Sinne des § 1 Abs 3 erster Satz Richtlinien-Verordnung besteht dann, wenn eine Eigentumsbeeinträchtigung von sehr erheblichem Ausmaß zu befürchten ist. Maßgebend ist nicht nur das Ausmaß des betroffenen fremden Eigentums, sondern au... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/01 Sicherheitsrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art139;B-VG Art18 Abs2;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;SPG 1991 §31 Abs1;SPG RichtlinienV 1993 §1 Abs3;
Rechtssatz: Die im § 1 Abs. 3 Richtlinien-Verordnung getroffene Normierung der Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Indienststellung ist durch die Verordnungsermächtigung im § 31 Abs. 1 SPG 1991 gedeckt. ... mehr lesen...