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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Entscheidung über die Bemessung einer Aufwandsentschädigung in pauschalierter Form läßt sich von der über die Einzelbemessung ihrem Inhalt nach trennen.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995120040.X01Im RIS seit
11.07.2001