Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
BEinstG §14 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0063 93/12/0064Rechtssatz
§ 7 BEinstG entfaltet keine "Vorwirkungen" für Zeiträume, die vor der Erlangung der Eigenschaft als Behinderter liegen. Dem Umstand, daß dieselbe Behinderung sowohl für die Versetzung des Beamten, seine Verwendung als auch für die Anerkennung als Behinderter nach dem BEinstG maßgebend gewesen ist, kommt daher unter dem Gesichtspunkt des § 7 BEinstG keine rechtserhebliche Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120062.X01Im RIS seit
03.04.2001