RS Vwgh 1994/3/18 93/12/0062

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Veröffentlicht am 18.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

AVG §38;
BDG 1979 §40 Abs1;
BEinstG §7;
GehG 1956 §19b;
GehG 1956 §20 Abs1;
GehG 1956 §74 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0063 93/12/0064

Rechtssatz

Für die Gebührlichkeit eines Zulagenanspruches ist die tatsächliche Verwendung des Wachebeamten bzw seine Exekutivdienstfähigkeit maßgeblich, sodaß die Rechtmäßigkeit einer Versetzung/Verwendungsänderung (Zuteilung) auch nicht als Vorfrage zu prüfen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120062.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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