Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0063 93/12/0064Rechtssatz
Für die Gebührlichkeit eines Zulagenanspruches ist die tatsächliche Verwendung des Wachebeamten bzw seine Exekutivdienstfähigkeit maßgeblich, sodaß die Rechtmäßigkeit einer Versetzung/Verwendungsänderung (Zuteilung) auch nicht als Vorfrage zu prüfen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120062.X03Im RIS seit
03.04.2001