RS Vwgh 2002/2/20 98/12/0151

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Veröffentlicht am 20.02.2002
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3;

Rechtssatz

Die besondere Bedeutung einer mehr als achtjährigen Praxiszeit als Architekt für die Tätigkeit eines Lehrers an einer Höheren technischen Bundeslehranstalt bedürfte einer speziellen Begründung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120151.X03

Im RIS seit

07.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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