Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §12 Abs3;Rechtssatz
Die besondere Bedeutung einer mehr als achtjährigen Praxiszeit als Architekt für die Tätigkeit eines Lehrers an einer Höheren technischen Bundeslehranstalt bedürfte einer speziellen Begründung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998120151.X03Im RIS seit
07.05.2002