Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem ehemaligen Ehegatten waren beim BG Kindberg drei Verfahren anhängig, und zwar 1) zu 2 C 251/94m eine Unterhaltsklage der Beschwerdeführerin, wofür sie ordnungsgemäß S 6.240,-- Pauschalgebühr entrichtet hatte; 2) zu P 19/92 ein Verfahren betreffend die Übertragung der Sorgerechte für zwei minderjährige Kind... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/16/0158 4 Stammrechtssatz § 18 GGG regelt, wie auch aus der Überschrift hervorgeht, Wertänderungen; die Regelbestimmung ist § 18 Abs 1 GGG, wonach die Bemessungsgrundlage für DAS VE... mehr lesen...
Die Bringungsgenossenschaft Schwarzgupf-Ost ist eine gemäß § 68 ForstG gebildete Bringungsgenossenschaft, der die jeweiligen Eigentümer der in die Genossenschaft einbezogenen Liegenschaften angehören. Elmar A. gehörte der Genossenschaft als Eigentümer der Liegenschaft "vulgo L." (im folgenden Liegenschaft) an; die Beschwerdeführerin ist Erbin nach Elmar A. Mit Schreiben vom 7. März 1990 beantragte die Bringungsgenossenschaft bei der BH unter Vorlage verschiedener Urkunden, darunter "B... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/02 Forstrecht
Norm: ABGB §1379;ABGB §1380;ForstG 1975 §73 Abs1;ForstG 1975 §73 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Vereinbarung, wonach sämtliche Genossenschaftsbeiträge durch die Einräumung von Bezugsrechten abgegolten sein sollen, handelt es sich gegebenenfalls um eine - je nach näherer Ausgestaltung Elemente der Schuldänderung (§ 1379 ABGB) und/oder des Vergleic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Klägerin im Verfahren 11 Cg 15/90 des Handelsgerichtes Wien, sie entrichtete die Pauschalgebühren nach Maßgabe des Streitwertes bis zur Verhandlung vom 6. Juli 1990 in Höhe von S 34.823,--. Mit Beschluß vom 2. März 1990 erfolgte eine Verbindung mit dem Verfahren 37 Cg 276/89 (Streitwert S 200.430,23); führend blieb der Akt 11 Cg 15/90. Im Protokoll der Verhandlung vom 6. Juli 1990 heißt es u.a.: "Die Anwesenden schließen nunmehr folgendes ÜBEREINKOMMEN : ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0031 E 7. Mai 1987 VwSlg 6214 F/1987 RS 3 Stammrechtssatz Der gerichtliche Vergleich ist einerseits ein zivilrechtliches Rechtsgeschäft iSd § 1380 ABGB, also ein Neuerungsvertrag, durch welchen st... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: In den der Vergebührung unterzogenen Punkten 1 bis 5 des Vergleiches befindet sich das Verbum "verpflichtet sich", im Punkt 7: "gestattet", womit dem Erfordernis eines gebührenpflichtigen gerichtlichen Vergleiches, der Verg... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §18;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: § 18 GGG regelt, wie auch aus der Überschrift hervorgeht, Wertänderungen; die Regelbestimmung ist § 18 Abs 1 GGG, wonach die Bemessungsgrundlage für DAS VERFAHREN (also ein bestimmtes Verfahren) gleich bleibt. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GmbHG §76;VwRallg;ZPO §204 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Wesentlich für einen Vergleich ist allein die gerichtlich protokollierte Vereinbarung, die eine Verfügung über materielle Rechte enthält und zum Zw... mehr lesen...
In einer vor dem Bezirksgericht H. zu 5 C 1861/90 am 15. Juni 1990 aufgenommenen Niederschrift schlossen die als klagende Partei bezeichnete C. GmbH und die beschwerdeführende L. S.p.A. - in der Niederschrift als beklagte Partei bezeichnet - folgende Vereinbarung ab: "1. C. Gesellschaft m.b.H. ist Alleingesellschafterin der M. Gesellschaft m.b.H. ... Ihr Geschäftsanteil entspricht einer zur Gänze eingezahlten Stammeinlage von S 50,000.000,-- (Schilling fünfzig Millionen). 2. C... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;GebG 1850 §33;ZPO §204 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0031 E 7. Mai 1987 VwSlg 6214 F/1987 RS 3 Stammrechtssatz Der gerichtliche Vergleich ist einerseits ein zivilrechtliches Rechtsgeschäft iSd § 1380 ABGB, also ein Neuerungsvertrag, durch welchen stritti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1991, Zl. VwSen-230004/5/Gf/Kf, wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d des Oberösterreichischen Tierschutzgesetzes, LGBl. Nr. 27/1953, mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) belegt und der Verfall bestimmter, zuvor beschlagnahmter Tiere des Beschwerdeführers gemäß § 4 Abs. 4 leg. cit. ausgesprochen. S... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB;B-VG Art129a Abs1 Z1;TierschutzG OÖ 1953 §1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §17 Abs1;VStG §51 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Bescheides verliert der... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob der aus einer vom Beschwerdeführer mit seinem Hauptgläubiger im Streitjahr abgeschlossenen Vereinbarung resultierende Entfall einer Verbindlichkeit von S 7,875.246,09 als Sanierungsgewinn im Sinne des § 36 EStG 1972 anzusehen ist. Die belangte Behörde verneinte dies im angefochtenen Bescheid mit der Begründung: , daß der Betrieb des Beschwerdeführers zum einen nicht sanierungsbedürftig gewesen s... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1380;ABGB §1444;EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: In einem außergerichtlichen Vergleich im Sinne des § 1380 ABGB ist kein Erlaß von Schulden zum Zwecke der Sanierung zu sehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990130288.X02 Im RI... mehr lesen...
Nach den unbestrittenen Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung mußte der Beschwerdeführer im Februar 1985 seinen im Februar 1984 eröffneten Autohandelsbetrieb wieder einstellen, weil die Firma W & Co die mit dem Beschwerdeführer abgeschlossene Kooperationsvereinbarung und den abgeschlossenen Mietvertrag über einen Gebrauchtwagenplatz aufkündigte. Zur Begleichung der fällig gestellten Bankverbindlichkeiten wären alle zum Umlaufvermögen gehörenden Kraftfahrzeuge des Beschw... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1380;EStG 1972 §24;ZPO §168;ZPO §169;
Rechtssatz: Der durch einen außergerichtlichen Vergleich von wechselseitigen Forderungen und Ansprüchen dem Abgabepflichtigen entstandene Vorteil ist bei Berechnung des im Rahmen der Betriebsaufgabe zu ermittelnden Veräußerungsgewinnes anzusetzen. ... mehr lesen...
1. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht folgender Sachverhalt außer Streit: 1.1. Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 18. März 1988 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, der klagenden Arbeitnehmerin Andrea E (in der Folge: Arbeitnehmerin) einen Betrag von S 122.828,50 brutto samt Zinsen und Kosten zu bezahlen. Nach der Urteilsbegründung setzte sich der zugesprochene Kapitalsbetrag u... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung
Norm: ABGB §1380;ABGB §1381;VwRallg;ZPO §204;
Rechtssatz: Eine vertragliche Einigung durch Vergleich der Parteien ist diesen kraft Privatautonomie auch nach dem Vorliegen eines gerichtlichen Urteiles möglich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990080058.X... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführer hatte am 27. November 1986 mit einer Gesellschaft einen schriftlichen "Pacht"vertrag (mangels vereinbarter Betriebspflicht richtig wohl Mietvertrag) abgeschlossen, und zwar nach dessen Punkt II. auf die Dauer von zwei Jahren (1. November 1986 bis 31. Oktober 1988). Gemäß Punkt III. dieses Vertrages war der nach Punkt IV. wertgesicherte, monatlich im vorhinein jeweils am 1... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 316;
AnwBl 1991/2, S 100;
Rechtssatz: Auch ein Teilerlaß oder Teilverzicht, der wie jede andere Leistung eine bewußte Vermögenszuwendung ist, kann Gegenstand eines Vergleiches sein (Hinweis E 15.2.1966, 1771/65). ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der im Jahre 1942 geborene Beschwerdeführer hatte am 25. Mai 1988 beim Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht gegen seinen (ihn als technischen Angestellten beschäftigenden) Arbeitgeber eine auf eine Geldsumme von S 454.503,-- gerichtete Klage überreicht. Darin hatte er u.a. angegeben, derzeit erhalte er von seinem Arbeitgeber (jeweils brutto monatlich) ein Grundgehalt von S 18... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 349;
Rechtssatz: Der gerichtliche Vergleich ist einerseits ein zivilrechtliches Rechtsgeschäft iSd § 1380 ABGB, also ein Neuerungsvertrag, durch welchen strittige oder zweifelhafte Rec... mehr lesen...
Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1379;ABGB §1380;EStG 1972 §67 Abs8; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 90;
Rechtssatz: Auch Nebenbestimmungen iSd § 1379 ABGB können Gegenstand eines Vergleiches gem § 1380 ABGB sein. Sind die Rechte des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis für den Fall seiner Auflösung streitig und zweifelhaf... mehr lesen...