RS Vwgh 1991/2/19 90/08/0058

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
22/02 Zivilprozessordnung

Norm

ABGB §1380;
ABGB §1381;
VwRallg;
ZPO §204;

Rechtssatz

Eine vertragliche Einigung durch Vergleich der Parteien ist diesen kraft Privatautonomie auch nach dem Vorliegen eines gerichtlichen Urteiles möglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080058.X07

Im RIS seit

14.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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