1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
1 Der im Jahr 1958 geborene Revisionswerber stand vor seiner Versetzung in den Ruhestand in einem aktiven öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis als Referatsleiter im militärischen Immobilienmanagementzentrum (MIMZ). Zu seinen Aufgaben gehörte unter anderem die Planung und Beschaffung von Werkstättenausstattungen und in diesem Zusammenhang die Freigabe der Bezahlung von Rechnungen nach Erbringung der bestellten Leistungen/Lieferungen. 2 Mit mündlich verkündetem Bescheid der Di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §1380BDG 1979 §134 Z3BDG 1979 §91BDG 1979 §93VwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine im gerichtlichen Vergleichsweg erfolgte Zahlung stellt ohne weitere Erklärungen kein Anerkenntnis dar (siehe OGH 18.10.2007, 2 Ob 286/06g). Damit ersetzt eine solche Vergleichszahlung die Prüfung des tatsächlich... mehr lesen...
In ihrer an das Bezirksgericht Salzburg gerichteten Klage vom 28. Oktober 2002 begehrte die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin, die S Leasinggesellschaft m.b.H., von den Beklagten die Räumung näher bezeichneter Büroräumlichkeiten und Zahlung von EUR 12.912,87 s.A. Im Rubrum des Schriftsatzes schlüsselte sie den "Streitwert GGG" von insgesamt EUR 13.542,87 auf den Betrag von EUR 12.912,87 für das Zahlungsbegehren und den Betrag von EUR 630,-- für das Räumungsbegehren auf. In... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...
Am 28. Jänner 1998 schlossen die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (in der Folge: Rechtsvorgängerin) und die C AG einen "Vertrag für revolvierend ausnützbaren Kredit", in welchem der Rechtsvorgängerin ein Kontokorrentkredit in Höhe von maximal US-$ 7,5 Mio zur Finanzierung von Handelsgeschäften und von Betriebsmitteln gewährt wurde. Die Kreditnehmerin verpflichtete sich darin zur Abtretung sämtlicher Ansprüche und Rechte der von der Kreditgeberin finanzierten Geschäfte im Ausma... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;ABGB §1381;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Da das Gebührengesetz 1957 keine Begriffsbestimmung des Vergleiches enthält, ist dieser Begriff nach § 1380 ABGB zu beurteilen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Ein Vergleich liegt vor, wenn die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit festsetzen. Der Vergleich ist ein Feststellungsvertrag, der vor allem der Vermeid... mehr lesen...
Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen übereinstimmend davon aus, dass bei Beendigung des Dienstverhältnisses der Geschäftsführerin der beschwerdeführenden Gesellschaft (letztere in der Folge: Beschwerdeführerin) mit 31. August 1999 ein nicht verbrauchter Urlaubsanspruch der Geschäftsführerin von 40 Arbeitstagen bestand. Die Beendigung des Dienstverhältnisses wurde im Geschäftsführeranstellungsvertrag vom 1. September 1999 geregelt. Dieser Vertrag lautet - soweit f... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ABGB §1380;ABGB §1444;UrlaubsG 1976 §12;
Rechtssatz: Den Parteien eines Arbeitsvertrages ist es zwar unbenommen, sich anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch über an sich unverzichtbare Ansprüche - wozu nach § 12 Urlaubsgesetz auch der Anspruch auf Urlaubsentschädigung zählt - zu vergleichen, es kommt aber für... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat am 17. August 2001, dem Tag vor seiner Eheschließung, mit seiner Braut einen Ehepakt in Form eines im Verwaltungsakt erliegenden Notariatsaktes geschlossen. In diesem heißt es unter anderem: "1. ... Ausdrücklich wird zwischen den Vertragsteilen festgestellt und vereinbart, dass für den Fall der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung ihrer Ehe die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Ehepaktes im Alleineig... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1217;ABGB §1380;EheG §81;GebG 1957 §33 TP11;GebG 1957 §33 TP20;
Rechtssatz: Eine Vereinbarung über die Aufteilung des Vermögens der (künftigen) Ehegatten für den Fall der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe stellt keinen Ehepakt im Sinne des § 33 TP 11 GebG dar. De... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1217;ABGB §1380;GebG 1957 §33 TP20;
Rechtssatz: Auch ein in Ehepakten vor Abschluss der Ehe für den Fall einer Scheidung getroffenes Übereinkommen über die künftige Regelung der Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten stellt einen nach § 33 TP 20 GebG gebührenpflichtigen Vergleich dar, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;EheG §83;GebG 1957 §33 TP20;
Rechtssatz: Bei der Aufteilung des während der Ehe angeschafften Gebrauchsvermögens und der angesammelten Ersparnisse ist die Pflege und Erziehung der gemeinsamen Kinder vermögensrechtlich zu bewerten. Bei einer Ehe etwa, in der der Mann allein v... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;GebG 1957 §33 TP20;
Rechtssatz: Der den Gegenstand des § 33 TP 20 GebG bildende Vergleich ist nach § 1380 ABGB zu beurteilen, da das GebG 1957 keine Begriffsbestimmung enthält. Nach der angeführten Bestimmung des § 1380 ABGB heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;GebG 1957 §33 TP20;
Rechtssatz: Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte; er bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsgeschäft. Nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältniss... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft hatte zu 14 C 2024/97 des Bezirksgerichtes Salzburg gegen einen Mieter eine Klage auf Räumung sowie auf Bezahlung eines Mietzinsrückstandes erhoben. In der Klage wurde der monatliche Mietzins mit S 8.255,59 beziffert und vorgebracht, dass die Höhe des Mietzinses von der Schlichtungsstelle festgesetzt worden sei und die beklagte Partei ihrer Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Mietzinses nicht mehr nachgekommen wäre. Dem hielt die beklagte Partei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1094;ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §16 Abs1 Z1 litc;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §56 Abs2;ZPO §204;
Rechtssatz: Im gerichtlichen Bestandverfahren schlossen die Parteien einen Vergleich über die Zahlung eines Geldbetrages und über die Höhe des künftigen Mi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und seine Ehegattin errichteten am 23. März 2001 vor einem öffentlichen Notar einen als "Ehepakte" bezeichneten Notariatsakt mit - auszugsweise - folgendem Inhalt: "Erstens: Die Ehegatten Mag S und Judy S vereinbaren hiemit den ehelichen Güterstand einer Zugewinngemeinschaft. Zugewinngemeinschaft heißt, dass das während der Ehe geschaffene Vermögen im Scheidungsfall, aber auch beim Ableben eines der Vertragsparteien, auf die beiden Partner zu gleich... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1217;ABGB §1233;ABGB §1237;ABGB §1380;EheG §55a;GebG 1957 §33 TP11;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Eine vom gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung abweichende, vertraglich zulässige Variante ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft, worunter im allgemeinen verstand... mehr lesen...
Wie der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid zu entnehmen ist, brachte der Beschwerdeführer am 5. November 1999 gegen Anton und Hildegard S. beim Bezirksgericht Mödling zu 8C1003/99d Klage auf Zahlung von S 152.600,--, Feststellung und Unterlassung ein. In der mündlichen Streitverhandlung vom 4. Mai 2000 schlossen der Beschwerdeführer und die beklagten Parteien folgenden, auszugsweise wiedergegebenen Vergleich: "Vergleich: A: Der Kläger verpflichtet sich, die... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 21. Jänner 1998 brachten die beiden Beschwerdeführerinnen gegen die M GmbH beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien Klage auf Zahlung eines Betrages von S 764.166,04 samt 8 % Zinsen ein. Aus der Klagsschrift ging hervor, dass die Beschwerdeführerinnen ein Mietobjekt an die beklagte Partei um den monatlichen Mietzins von S 161.714,68 vermietet hatten. Die beklagte Partei sei an die Klägerinnen wegen einer Mietzinsreduktion herangetreten. Die Klägerinnen brächten d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloss am 30. April 1997 mit K. eine Vereinbarung in Form eines Notariatsaktes, die auszugsweise folgenden Inhalt hatte: "ERSTENS (1) Herr K und Frau A (Beschwerdeführerin) beabsichtigen, eine Lebensgemeinschaft einzugehen. Im Rahmen dieser Lebensgemeinschaft ist beabsichtigt, das Reihenhaus in 1230 Wien, (Adresse) gemeinsam zu beziehen. (2) Herr K hat mit Kaufvertrag vom 07.04.1997 das vorstehend beschriebene Reihenhaus (... Miteigentumsanteile der E... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1380;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Ansprüche aus einer aufgelösten Lebensgemeinschaft sind im Gesetz konkret nicht geregelt; solche Ansprüche müssen aus allgemeinen Bestimmungen, etwa denen über die ungerechtfertigte Bereicherung, abgeleitet werden. Umso mehr bestand im vorliegenden ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte am 27. September 1991 im Zuge eines laufenden Scheidungsverfahrens beim Arbeitsgericht Salzburg eine Klage gegen ihren Ehegatten (Dienstgeber) auf Zahlung des vereinbarten Gehaltes und der Sonderzahlungen ein. Sie führte in ihrer Klage (welche aktenkundig ist) im Wesentlichen aus, seit 1973 im Betrieb des Ehegatten beschäftigt zu sein. Seit Jänner 1991 habe sie nicht mehr das vereinbarte Gehalt von monatlich S 15.000,-- brutto und auch die Sond... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung
Norm: ABGB §1380;ABGB §1381;VwRallg;ZPO §204;
Rechtssatz: Die Parteien haben kraft Privatautonomie das Recht, sich während eines gerichtlichen Verfahrens durch gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, das heißt vertraglich, zu einigen. Im Falle der Einigung über tatsächlich strittige Ansprüche un... mehr lesen...
In ihrer beim Bezirksgericht Kirchberg am Wagram zur GZ. C 167/95p erhobenen Klage war von der Beschwerdeführerin vorgebracht worden, bezüglich einer Reihe von Grundstücken, die ihr und dem Beklagten (ihrem früheren Ehegatten) je zur Hälfte gehörten, sei mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Hollabrunn der Beklagte als Verwalter der gemeinsamen Liegenschaften enthoben worden. Auf Grund des Verhaltens des Beklagten, der eine Verpachtung dieser Liegenschaften hintertrieben hab... mehr lesen...