Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Ungültig sind
a)
Eintragungen von Nichtstimmberechtigten,
b)
unvollständige Eintragungen,
c)
alle weiteren Eintragungen eines Stimmberechtigten, von dem bereits eine gültige Eintragung vorliegt.
In Kraft seit 01.01.1987 bis 31.12.9999
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