§ 14 StLHVO Darstellung der Vermögensrechnung

StLHVO - Steiermärkische Landeshaushaltsverordnung – StLHVO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Darstellung der Vermögensrechnung hat jährlich durch die Landesregierung im Rahmen des Rechnungsabschlusses zu erfolgen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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