§ 73a PO 1995 Übergangsbestimmungen für die Ruhegenußbemessungsgrundlage

PO 1995 - Pensionsordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) § 5 Abs. 2 bis 5 gilt weder für den Beamten, der vor dem 1. Oktober 1996 aus dem Dienststand ausgeschieden ist, noch für seine Hinterbliebenen.

(2) Hat die Mehrzahl der Bediensteten einer Beamten- oder Bedienstetengruppe in einer Dienststelle oder einem Dienststellenteil im Jahr 1995 die Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 erfüllt und hat ein Beamter vor dem 1. Jänner 1995 als Bediensteter dieser Beamten- oder Bedienstetengruppe in dieser Dienststelle oder diesem Dienststellenteil Dienst geleistet, so wird vermutet, daß er während der Zeit dieser Dienstleistung auch die gemäß § 5 Abs. 4 erforderliche Anzahl der Nachtdienste erbracht hat. Andernfalls wird das Gegenteil vermutet. Der Gegenbeweis ist jeweils zulässig.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis PO 1995 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 64 PO 1995 Anrechnung im Ruhestand verbrachter Zeiten§ 65 PO 1995 Übergangsbestimmungen für Leistungsempfänger nach den bisherigen pensionsrechtlichen Vorschriften§ 66 PO 1995 Übergangsbestimmungen für Beamte§ 67 PO 1995§ 68 PO 1995 Übergangsbestimmungen für die ruhegenußfähige Dienstzeit§ 69 PO 1995 Übergangsbestimmungen für den besonderen Pensionsbeitrag§ 70 PO 1995 Übergangsbestimmungen für den Unterhaltsbeitrag und die Zuwendung§ 71 PO 1995 Übergangsbestimmungen für den Versorgungsanspruch des Witwers und des früheren Ehemannes sowie für den Versorgungsanspruch der Witwe und der Waise ohne österreichische Staatsbürgerschaft§ 72 PO 1995 Übergangsbestimmungen für den Versorgungsgenuß, den Übergangsbeitrag, das Versorgungsgeld und den Unterhaltsbeitrag§ 73 PO 1995 Übergangsbestimmungen für den ruhegenußfähigen Monatsbezug und die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit§ 73a PO 1995 Übergangsbestimmungen für die Ruhegenußbemessungsgrundlage§ 73b PO 1995§ 73c PO 1995 Übergangsbestimmungen für die Ruhegenußermittlungsgrundlagen§ 73d PO 1995 Erhöhung des Ruhegenusses§ 73e PO 1995 Pensionsanpassung für die Kalenderjahre 2013 und 2014§ 73f PO 1995 Übergangsbestimmungen zur 13. Novelle zur Pensionsordnung 1995§ 73g PO 1995 Übergangsbestimmungen zur 15. Novelle zur Pensionsordnung 1995§ 73h PO 1995 Übergangsbestimmungen zur 16. Novelle zur Pensionsordnung 1995§ 73i PO 1995 Übergangsbestimmungen zur 20. Novelle zur Pensionsordnung 1995§ 73j PO 1995 Pensionsanpassung für das Kalenderjahr 2011§ 73k PO 1995
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 73 PO 1995
§ 73b PO 1995