§ 73i PO 1995 Übergangsbestimmungen zur 20. Novelle zur Pensionsordnung 1995

PO 1995 - Pensionsordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Ist die eingetragene Partnerschaft vor dem der Kundmachung der 20. Novelle zu diesem Gesetz folgenden Tag durch Tod aufgelöst worden, sind die die eingetragenen Partnerschaften betreffenden Bestimmungen dieses Gesetzes so anzuwenden, als wäre der Tod an dem dieser Kundmachung folgenden Tag eingetreten.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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