§ 67 PO 1995

PO 1995 - Pensionsordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

aufgehoben durch BGBl. I Nr. 58/2011 vom 29.7.2011

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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