Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
Die den Gemeinden nach diesem Abschnitt obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
In Kraft seit 31.12.1977 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 13 K-LSiG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 13 K-LSiG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 13 K-LSiG