§ 4 K-LSiG

K-LSiG - Kärntner Landessicherheitsgesetz - K-LSiG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

Verwaltungsübertretungen nach § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 sowie auf Grund von Verordnungen nach § 2 Abs. 4 sind von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und der Stadt Villach von der Landespolizeidirektion mit einer Geldstrafe bis zu 218,-- Euro oder Arrest bis zu zwei Wochen zu bestrafen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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