Im Ergebnishaushalt sind Erträge und Aufwendungen nach Maßgabe der wirtschaftlichen Zuordnung periodengerecht zu erfassen. Der Ergebnishaushalt setzt sich aus dem Ergebnisvoranschlag (§ 32) und der Ergebnisrechnung (§ 95) zusammen. Ein Aufwand ist der Werteinsatz unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung. Ein Ertrag ist der Wertzuwachs unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung. Im Ergebnishaushalt sind Erträge und Aufwendungen nach Maßgabe der wirtschaftlichen Zuordnung periodengerecht zu erfassen. Der Ergebnishaushalt setzt sich aus dem Ergebnisvoranschlag (Paragraph 32,) und der Ergebnisrechnung (Paragraph 95,) zusammen. Ein Aufwand ist der Werteinsatz unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung. Ein Ertrag ist der Wertzuwachs unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung.
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