§ 23 BHG 2013 Bundesfinanzgesetz

BHG 2013 - Bundeshaushaltsgesetz 2013

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

(1) Das Bundesfinanzgesetz besteht aus

1.

Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln und weiteren für die Haushaltsführung wesentlichen Grundlagen,

2.

dem Bundesvoranschlag, zusammengesetzt aus

a)

dem Ergebnisvoranschlag,

b)

dem Finanzierungsvoranschlag,

c)

den Angaben zur Wirkungsorientierung,

3.

dem Personalplan,

4.

Anlagen nach § 29 Abs. 1 bis 3.

(2) Im Bundesvoranschlag sind Wirkungsziele und für deren Erreichen vorgesehene Maßnahmen mit Indikatoren anzuführen, die mit den veranschlagten Mittelverwendungen umzusetzen sind. Die Angaben zur Wirkungsorientierung sind indikativ und so zu wählen, dass ihre Relevanz, inhaltliche Konsistenz, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Vergleichbarkeit sowie Überprüfbarkeit gewährleistet sind.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 23 BHG 2013


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 23 BHG 2013 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 23 BHG 2013


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 23 BHG 2013


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 23 BHG 2013 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis BHG 2013 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 13 BHG 2013 Bindungswirkung des Bundesfinanzrahmengesetzes§ 14 BHG 2013 Strategiebericht§ 15 BHG 2013 Vorlagepflichten für das Bundesfinanzrahmengesetz, die Grundzüge des Personalplanes, den Strategiebericht und die langfristige Budgetprognose§ 16 BHG 2013 Einvernehmensherstellung bei neuen Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben, die finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben§ 17 BHG 2013 Wirkungsorientierte Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben§ 18 BHG 2013 Interne Evaluierung von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben§ 19 BHG 2013 Ordnung der Struktur des Bundeshaushaltes§ 20 BHG 2013 Ergebnishaushalt§ 21 BHG 2013 Finanzierungshaushalt§ 22 BHG 2013 Vermögenshaushalt§ 23 BHG 2013 Bundesfinanzgesetz§ 24 BHG 2013 Gliederung des Bundesvoranschlages§ 25 BHG 2013 Darstellung des Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlages im Bundesvoranschlag§ 26 BHG 2013 Voranschlagsstellen und Voranschlagskonten§ 27 BHG 2013 Gesetzliche und verwaltungsinterne Bindungswirkungen§ 28 BHG 2013 Grundsätze der Veranschlagung§ 29 BHG 2013 Abweichung von den Grundsätzen der Veranschlagung§ 30 BHG 2013 Gliederung in Mittelverwendungsgruppen und Mittelaufbringungsgruppen im Ergebnisvoranschlag§ 31 BHG 2013 Finanzierungswirksame und nicht finanzierungswirksame Erträge und Aufwendungen§ 32 BHG 2013 Veranschlagungsregeln im Ergebnisvoranschlag§ 33 BHG 2013 Gliederung in Mittelverwendungsgruppen und Mittelaufbringungsgruppen im Finanzierungsvoranschlag
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 22 BHG 2013
§ 24 BHG 2013