Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 25. Juli 2002, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 2002 - Bgld. BO 2002)
StF:
LGBl. Nr. 87/2002