§ 25 Bgld. BO 2002

Bgld. BO 2002 - Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. September 2002 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1994, LGBl. Nr. 28/1994, außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit 1. September 2002 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1994, Landesgesetzblatt Nr. 28 aus 1994,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 7 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 31/2013 gilt nicht für Kraftfahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten der Novelle als Taxi oder Mietwagen zum Verkehr zugelassen wurden oder für die zu diesem Zeitpunkt bereits eine verbindliche Bestellung oder ein abgeschlossener Kauf- oder Leasingvertrag vorlag.Paragraph 7, in der Fassung der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 31 aus 2013, gilt nicht für Kraftfahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten der Novelle als Taxi oder Mietwagen zum Verkehr zugelassen wurden oder für die zu diesem Zeitpunkt bereits eine verbindliche Bestellung oder ein abgeschlossener Kauf- oder Leasingvertrag vorlag.
  3. (3)Absatz 3§ 1 Abs. 1, §§ 6, 7 Abs. 2, § 8 Abs. 5, § 9 Abs. 3, § 11 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 2 (neu) und § 26 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 91/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfallen § 20 Abs. 2 und § 22 samt Überschrift.Paragraph eins, Absatz eins,, Paragraphen 6,, 7 Absatz 2,, Paragraph 8, Absatz 5,, Paragraph 9, Absatz 3,, Paragraph 11, Absatz eins und 2, Paragraph 20, Absatz 2, (neu) und Paragraph 26, Absatz 4, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 91 aus 2022, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfallen Paragraph 20, Absatz 2 und Paragraph 22, samt Überschrift.
In Kraft seit 07.12.2022 bis 31.12.9999
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