Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsFährt ein Taxifahrzeug vom Standplatz weg, haben die übrigen Fahrzeuge anzuschließen; an nicht angeschlossenen Fahrzeugen kann vorbeigefahren werden.
(2)Absatz 2Die Weitergabe einer am Standplatz entgegengenommenen telefonischen Anforderung an eine Funkzentrale oder an eine Mietwagenunternehmung ist untersagt.
In Kraft seit 07.12.2022 bis 31.12.9999
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