Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Paragraph 22,
(Anm.: Entfallen mit LGBl. Nr. 91/2022)Anmerkung, Entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 91 aus 2022,)
In Kraft seit 07.12.2022 bis 31.12.9999
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