Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) gewährte dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) aufgrund seines Antrages vom 03.07.2012 Arbeitslosengeld für den Zeitraum von 03.07.2012 bis 04.07.2013.Am 28.06.2013 stellte der BF bei der belangten Behörde einen Antrag auf Gewährung von Notstandshilfe, wobei er am Antragsformular angab, geringfügig selbständig tätig zu sein. Daraufhin gewährte di... mehr lesen...