Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Verkündung des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts in der Verhandlung vom 10.12.2021, Zl. W228 2246381-1/16E, wurde über die Beschwerde von Dr. XXXX , SVNR: XXXX , (im Folgenden: Antragsteller oder kurz AST), gegen den Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) vom 31.08.2021, Zl. XXXX , zu Recht erkannt, dass die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die Revision sei nicht zulässig. Mit Eingabe vom 20.12.2021 ... mehr lesen...