Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2018/2019 die 2AHME Klasse einer näher bezeichneten HTBLA. 2. Am 27.06.2019 entschied die Klassenkonferenz, dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 SchUG nicht zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe berechtigt sei, weil er in den Pflichtgegenständen „Naturwissenschaften“, „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“ sowie „Angewandte Informatik und fachspezifische Inform... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2019/20 die 8B-Klasse des XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule). 2. Sie wurde sowohl im am 20.12.2019 ausgestellten Zeugnis für das Wintersemester 2019 als auch im Zeugnis für das Sommersemester 2020 im Pflichtgegenstand Mathematik mit der Note „Genügend“ beurteilt. 3. Am 28.05.2020 trat die Beschwerdeführerin im Rahmen der Reifeprüfung im Haupttermin 2019/20 zur schriftlichen Klausurarbeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in Folge kurz: BF) besuchte im Schuljahr 2019/20 die XXXX Salzburg, XXXX . 2. Am 06.07.2020 entschied die Klassenkonferenz, dass der BF zum Aufsteigen in die nächtshöhere Schulstufe nicht berechtigt ist, da er in den Pflichtgegenständen „Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaften“, „Automatisierungstechnik“ und „Angewandte Informatik un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2019/2020 die Klasse 5a des Bundesrealgymnasiums und Bundesoberstufen Realgymnasiums XXXX . 2. Mit der Entscheidung vom 05.07.2020 beschloss die Klassenkonferenz der Klasse 5a des Bundesrealgymnasiums und Bundesoberstufen Realgymnasiums XXXX , dass die Beschwerdeführerin gemäß § 25 SchUG, zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt sei. In der
Begründung: wird ausgeführt, dass di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der eigenberechtigte Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2019/2020 die letzte Schulstufe (12. Schulstufe, Klasse 8b) des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums (mit Schulversuch gem. § 7 SchOG) am Bundesrealgymnasium und Bundesoberstufenrealgymnasium XXXX Wien, XXXX . 2. Mit schriftlicher Entscheidung vom 08.06.2020 sprach die Klassenkonferenz der 8b aus, dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) die letzte Schulst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: BF1) besuchte im Schuljahr 2019/20 die 6b-Klasse (die 6. Schulstufe) des XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule), wo er nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule unterrichtet wurde. 2. Am 29.06.2020 entschied die Klassenkonferenz der 6b-Klasse der gegenständlichen Schule, dass der BF1 auf Grund der Beurteilung mit der Note „Nicht genügend“ in den sieben Pflichtgegenständen Mathe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Sohn der Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2019/2020 die Klasse XXXX (8. Schulstufe) des Bundesrealgymnasiums (BRG) XXXX . 2. Am 6. Juli 2020 entschied die Klassenkonferenz der XXXX , dass der Sohn der Beschwerdeführerin gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei, weil er in den Pflichtgegenständen „Englisch“ und „Physik“ jeweils mit „Nicht genügend“ beurteilt worden sei.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) absolvierte im Schuljahr 2019/20 die 5A-Klasse (die 9. Schulstufe) des XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule). 2. Am 06.07.2020 entschied die Klassenkonferenz der 5A-Klasse der gegenständlichen Schule, dass die BF1 auf Grund der Beurteilung mit der Note „Nicht genügend“ in den vier Pflichtgegenständen Französisch, Latein, Mathematik und Physik die Schulstufe nicht erfolgreich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Bildungsdirektion für Wien den Widerspruch der eigenberechtigten Beschwerdeführerin vom 26. Juni 2020 gegen die Entscheidung der Klassenkonferenz der Klasse XXXX der Berufsschule für XXXX vom 24. Juni 2020 betreffend die Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe der von ihr besuchten Schulart ab. Begründend führte sie im Wesentlichen Folgendes aus: Da die Überprüfung der Beurteilung im Pf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die eigenberechtigte Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2019/2020 die letzte Schulstufe des BG/BRG XXXX . 2. Am 20. Mai 2020 entschied die Klassenkonferenz der XXXX , dass die Beschwerdeführerin gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) die letzte Schulstufe der besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen habe, weil sie im Pflichtgegenstand „Mathematik“ mit „Nicht genügend“ beurteilt worden sei. 3. Gegen diese Entscheidung erhob d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der mj. Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2018/19 die vierte Klasse (4b Klasse, vierte Schulstufe) der Volksschule XXXX (im Folgenden: Schule). 2. Am 26.06.2019 entschied die Klassenkonferenz, dass der Beschwerdeführer, der im Pflichtgegenstand "Mathematik" die Note "Nicht genügend" erhalten hat, die Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen habe und zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe daher nicht berechtigt sei. Er erfü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die mj. Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2018/19 die vierte Klasse (4d Klasse, achte Schulstufe) des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums XXXX (im Folgenden: Schule). 2. Am 27.06.2019 entschied die Klassenkonferenz, dass die Beschwerdeführerin, die in den Pflichtgegenständen "Mathematik" und "Physik" die Note "Nicht genügend" erhalten habe, die Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen habe und zum Aufsteigen in die nächst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2018/2019 den Jahrgang 4B der Bundesbildungsanstalt für Elementarpädagogik, XXXX . 2. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 28.06.2019 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 25 SchUG zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei. In der
Begründung: wird ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin im Pflichtgegenstand Angewandte Mathematik (kurz: Mathematik) mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Klassenkonferenz der Klasse 6ka am Bundesgymnasium XXXX traf am 04.07.2018 die Entscheidung, dass die Beschwerdeführerin zum Aufsteigen nicht berechtigt ist, weil sie im Pflichtgegenstand Mathematik mit "Nicht genügend" beurteilt worden sei und die Voraussetzungen nach § 25 Abs. 2 lit. c SchUG nicht gegeben seien. Die Entscheidung wurde den Erziehungsberechtigten am 06.07.2018 zugestellt. 2. Gegen diese Entscheidung erhoben die Er... mehr lesen...