§ 20 SchUG Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe

SchUG - Schulunterrichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

(Anm.: Abs. 6a aufgehoben durch Art. 4 Z 14, BGBl. I Nr. 101/2018)

In Kraft seit 01.11.2022 bis 31.12.9999
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