RS Vwgh 1996/6/25 95/11/0356

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1996
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §38;
KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §74 Abs1;
VwGG §41;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Geht die Beh im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit zu Unrecht vom Vorliegen einer rechtskräftigen Bestrafung wegen § 5 Abs 1 StVO aus und unterläßt ein eigenständiges Ermittlungsverfahren und diesbezügliche - auf einer nachvollziehbaren Begründung beruhende - Sachverhaltsfeststellungen, so ist dieser Verfahrensmangel auch dann wesentlich, wenn das Straferkenntnis NACH Erlassung des Entziehungsbescheides in Rechtskraft erwächst, da der VwGH die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nach der zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides bestehenden Sachlage und Rechtslage zu prüfen hat.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110356.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten