Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm für die Dauer von 24 Monaten von der Zustellung des Erstbescheides der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf vom 31. August 1995 an keine neue Lenkerberechtigung mehr erteilt werden darf. In... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G vorübergehend für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab 21. Februar 1995, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides traf die belangte Behörde die Sachverhaltsfeststellung, daß der Beschwerdeführer am 4. Februar 1995 nach 04.00 Uhr auf dem öffentlichen Parkplatz bei einem näher genannten Lokal b... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, sohin für die Zeit vom 26. Juli 1995 bis 26. Jänner 1996, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, aus dem Strafakt des Amtsgerichtes Laufen (Bundesrepublik Deutschland) er... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995110229.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994110009.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0080 2 Stammrechtssatz Eine Entziehungsmaßnahme nach § 73 Abs 1 oder § 74 Abs 1 KFG ist nur dann zulässig, wenn für die Behörde aufgrund der Sachlage und Rechtslage bei Erlassung ihres Bescheides die An... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110112.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von 20 Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 12. April 1995, somit bis einschließlich 12. Dezember 1996 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von zwei Jahren, gerechnet ab 28. Juni 1995, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B und F entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm bis zur behördlichen Feststellung der Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung eine neue Lenkerberechtigung nicht erteilt werden dürfe. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Erstbehörde habe dem Beschwerdefüh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die - bis 14. Juni 1995 befristete - Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G (mit Wirkung vom 12. April 1994) entzogen. Gleichzeitig wurde gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm bis zur Feststellung der Wiedererlangung der körperlichen und geistigen Eignung eine neue Lenkerberechtigung nicht erteilt werden darf. In seiner an den Verw... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich, daß mit dem angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm für die Dauer von 22 Monaten keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verle... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 86 Abs. 1a KFG 1967 für die Dauer von vier Monaten das Recht aberkannt, von seinem deutschen Führerschein in Österreich Gebrauch zu machen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 22. August 1994 um 17.20 Uhr einen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen PKW auf einer näher bezeichneten Gemeindestraße in Tirol in einem durch ... mehr lesen...
Die dem Beschwerdeführer am 5. November 1990 erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wurde mit dem mündlich verkündeten Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. August 1994 "auf Grund des ärztlichen Gutachtens" bis 19. November 1994 befristet. Der Inhalt dieses Bescheides und dessen Verkündung wurden in der vom Beschwerdeführer gefertigten Niederschrift vom 19. August 1994 beurkundet. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bildet das Fehlen der geistigen und der körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen den Grund für die Entziehung der Lenkerberechtigung und hat die Behörde diese beiden Erteilungsvoraussetzungen unter den Begriff der "gesundheitlichen Eignung" zusammengefaßt, hat sie Rechte des Besitzers der Lenkerbe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995110331.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995110268.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110044.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995110188.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110074.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110061.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 67 Abs 2 KFG durchzuführende verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß sie auch hinsichtlich "älterer Kraftfahrer" und "einfacherer Menschen" aussagekräftig sind (Hinweis E 22.9.1995, 93/11/0245). Schlagworte Besondere Rechtsgebiete... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit betrifft die geistige und die körperliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen (Hinweis E 22.9.1995), die mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung hingegen allein die geistige Eignung (Hinweis E 22.1.1991, 90/11/0143, und E 4.6.1991, 90/11/0206). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 27. Jänner 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides (das war der 31. Jänner 1995), entzogen. Einer Berufung wurde "gemäß § 57/2 KFG 1967 die aufschiebende Wirkung zuerkannt." Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde von der belangten Behörde mit dem angefochte... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 11. Oktober 1994 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 bis einschließlich 10. April 1995 vorübergehend entzogen. Diese Maßnahme wurde mit der Begehung von zwei Alkoholdelikten am 11. Juni 1994 und der in einem amtsärztlichen Gutachten festgestellten gesundheitlichen Nichteignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen begründet. Der Beschwerdeführer erhob... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem (im Jahr 1920 geborenen) Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm bis zur Wiedererlangung der geistigen Eignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, aus dem zusammenfassenden Gutachten des amtsärztlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Weder in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides noch in den Ausführungen des amtsärztlichen Sachverständigen wird dargelegtt, wieso die Eignung des Lenkerberechtigten in Ansehung v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Eine Pflicht der Beh, die Durchführung einer Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) anzuordnen, besteht nur dann, wenn das ärztliche Gutachten eine Beobachtung des Antragstellers beim Handhaben von Betätigungsvorrichtungen des KfZ erfordert (§ 67 Abs 2 KFG) oder wenn die Kompensierbarkeit des Verlustes eine... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §30 Abs2 idF 1987/362;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0035 E 3. Februar 1989 VwSlg 12855 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei erwiesenem Fehlen der "nötigen kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit" bedarf es nicht (mehr) der Prüfung, ob ein "Ausgleich des bestehenden Mangels durch erlangte Geübtheit" (§ 30 Abs 2 KDV) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs1;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs4;KFG 1967 §74 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Rechtsnatur und Rechtswirkung der Berufungsentscheidung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995110294.X01 Im RIS sei... mehr lesen...