Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Februar 1994 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von insgesamt 8 Monaten entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 3. Juni 1993 die Untersuchung der Atemluft auf Alkohol verweigert, indem er viermal den Alkotest zu früh abgebrochen habe ("Blaszeit zu kurz... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;SGG §12 Abs1;SGG §16 Abs1;
Rechtssatz: Ein Zeitraum von sechs Monaten zwischen Haftentlassung und erstinstanzlichem Entziehungsbescheid ist zu kurz, um daraus mit Sicherheit auf eine Änderung der Sinnesart (§ 66 Abs 1 KFG) schließen zu können, wenn der Lenkerberechtigte während mehrerer Jah... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0091 1 Stammrechtssatz Hat der Besch im Verwaltungsverfahren keinen die Unmöglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung der Atemluftprobe begründen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg (der belangten Behörde) vom 9. Mai 1995 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, D, E, F und G entzogen und ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von fünf Monaten, gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdefü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren (ab 11. November 1994) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde - in Abänderung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 20. Jänner 1993 - dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides (26. Jänner 1993), vorübergehend entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit ... mehr lesen...
Aufgrund einer anonymen Anzeige wurde gegen den im Jahre 1911 geborenen Beschwerdeführer ein Verfahren zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für seine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F eingeleitet. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 bis 7. Juli 1993 befristet. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhalt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31;KDV 1967 §31a;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Ein ärztliches Gutachten ist nicht ausreichend begründet, wenn es eine Befristung einer Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 KFG wegen "fortgeschrittenen Lebensalters" und "Diabetes mellitus" empfiehlt, nähere Ausführungen jed... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0183 1 Stammrechtssatz Die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit hat gem § 66 Abs 1 KFG ausschließlich auf Grund erwiesener bestimmter und nach § 66 Abs 3 KFG gewerteter Straftaten zu erfolgen. Die Verkehrszuverlässigkeit ist, anders ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §30 Abs1 Z2 litc;KDV 1967 §30 Abs1 Z3;KDV 1967 §31a;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0122 1 Stammrechtssatz Die Regelung des § 73 Abs 1 KFG betreffend die Möglichkeit, eine aufrechte Lenkerberechtigung durch Befristung einzu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Nimmt die Behörde das Nichterscheinen des Lenkerberechtigten zu einer amtsärztlichen Untersuchung (hier: aus gesundheitlichen Gründen) zum Anlaß, von di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995110218.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/17 94/11/0317 3
(hier: vorübergehende Entziehung gem § 74 Abs 1 KFG) Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörden haben bei der Beurteilung einer Person als verkehrsunzuverlässig und bei der Prognose hinsichtlich der Wiederherstellung ihrer Verkehrsz... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien-Verkehrsamt stellte mit Bescheid vom 5. Oktober 1992 gemäß § 36 Abs. 3 der Betriebsordnung 1986 für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr fest, daß der Taxiausweis des Beschwerdeführers vom 10. Juli 1987 ungültig sei, und verfügte dessen unverzügliche Ablieferung bei der Behörde. Der dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 1. Dezember 1992 keine Folge und bestätigte den erstinstanzlich... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1986 §36 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Weder aus dem Wortlaut noch dem Zweck des § 36 Abs 3 BetriebsO 1986 ist ersichtlich, daß das Ungültigwerden des Taxilenkerausweises allein auf Grund einer ausschließlich auf § 73 Abs 1 KFG gestützten Entziehung der Lenkerberechtigung eintrete und ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. März 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. September 1993 auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 iVm § 67 Abs. 2 leg. cit. abgewiesen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem Antrag, den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes kostenpflichtig aufzuheben. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Die belang... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0051 E 11. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Zur Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit bedarf es weder eines ärztlichen Gutachtens noch einer verkehrspsychologischen Untersuchung (Hinweis auf E 25.9.1985, 83/11/0128). European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Satz2 idF 1998/455;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/30 90/11/0153 1 Stammrechtssatz Die nötige Bereitschaft zur Verkehrsanpassung umfaßt nicht auch die Verkehrszuverlässigkeit (die charakterliche Eignung zum Lenken von Kfz) (Hinweis E 22.1.1991, 90/11/0143). European ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde (wie sich aus der vorgelegten Kopie und der Beschwerde ergibt) der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen des Mangels der zum Lenken von Kraftfahrzeugen erforderlichen geistigen Eignung gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß Abs. 2 dieses Paragraphen ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin für die Dauer dieses Mangels keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/28 94/11/0331 2 Stammrechtssatz Psychische Krankheiten und geistige Störungen iSd § 30 Abs 1 Z 1 KDV schließen nicht schlechthin die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen aus, sondern nur dann, wenn sie auf das Verhalten der betreffenden Person im Straßenve... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren (ab 4. Februar 1994) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde ma... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Nach einer mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 5. November 1984 ausgesprochenen Entziehung der Lenkerberechtigung der Beschwerdeführerin aus Anlaß eines Verkehrsunfalles in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand wurde der Beschwerdeführerin in der Folge eine Lenkerberechtigung jeweils befristet erteilt (zuletzt bis 17. Mai 1993). Begründet wurde dies jeweils mit der Gefahr eines... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug (in dritter Instanz) ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von fünf Jahren von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 7. Oktober 1993 an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs3;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/08 89/11/0283 1
(hier ergab sich die Notwendigkeit des von der belangten
Behörde verlangten fachärztlichen Befundes aus den in der
Stellungnahme des Amtsarztes aufgezeigten Anzeichen eines
chronischen Alkoholmißbrauchs, dessen Vorliegen der Amt... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die Wiederherstellung der Verkehrszuverlässigkeit kann nur durch tatsächlich an den Tag gelegtes Wohlverhalten durch eine entsprechend lange Zeit erwiesen werden (Hinweis E 21.9.1979, 852/78). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994110404.X02 I... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Eine Entziehung der Lenkerberechtigung wegen körperlicher oder geistiger Nichteignung ist zwar für die iZm der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit einer Person zu beantwortenden Fragen nicht von Bedeutung, weil es sich dabei um zwei verschiedene Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995110071.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 erster Satz KFG 1967 aufgefordert, innerhalb von vier Wochen ab Rechtskraft des Bescheides bei der Gesundheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Braunau zwecks Überprüfung seiner geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen zu erscheinen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Psychische Krankheiten und geistige Störungen iSd § 30 Abs 1 Z 1 KDV schließen nicht schlechthin die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen aus, sondern nur dann, wenn sie auf das Verhalten der betreffenden Person im Straßenverkehr, somit auf das Fahrverh... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 8. April 1993 wurde (in Bestätigung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 29. Juni 1992) dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer vor Ablauf von 18 Monaten keine neue Lenkerberechti... mehr lesen...