Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110143.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite idF 1997/I/103 ;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3 Z1 idF 1997/I/103 ;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Besitzer einer Lenkerberechtigung ein Kraftfahrzeug mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,8 g/l und weniger als 1,2 mg/l Alkoholgehalt des Blutes gelenkt und einen Verkehrsunfall verschuldet, wird er durch die Festsetzung der Entziehungszeit mit se... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 24. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 10. Juni 1997 um 10.00 Uhr auf einer näher bezeichneten Stelle der Inntalautobahn A 12 mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw die durch Verkehrszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 51 km/h überschritten zu haben. Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 15. Oktober 1997 wurde die Berufung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs3;FSG 1997 §7 Abs3;FSG 1997 §7 Abs5;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Ausgehend von der Überlegung, daß eine Entziehung ohne Wertung der zugrundeliegenden bestimmten Tatsache für eine dem Gesetz selbst fixierte verhältnismäßig kurze Zeit in möglichst großer zeitlic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs3 Z4;FSG 1997 §7 Abs5;FSG 1997 §7 Abs6;KFG 1967 §66 Abs3 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Die bei der Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 66 Abs2 lit i KFG iVm § 73 Abs 3 KFG zu bestimmende Länge der Zeit, nach deren Ablauf noch eine Entziehung der Lenkerberechtigung verfügt werden darf, wurde vom VwGH im Wege de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs3 idF 1998/I/002;FSG 1997 §7 Abs3;FSG 1997 §7 Abs5;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFGNov 18te;VwRallg;
Rechtssatz: Der Wortlaut der §§ 7 Abs 3 und Abs 5 , 26 Abs 3 FSG 1997 unterscheidet sich in den entscheidenden Punkten nicht von dem Wortlaut der denselben Gegenstand regelnden Bes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für vier Monate (ab 28. April 1997) entzogen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 2. März 1998, B 2161/97, die Behandlung der zunächst an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und diese mit Beschluß vom 28. April 1998 gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf von drei Jahren, Haftzeiten nicht eingerechnet, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 25. Februar 1997, B 4384/96, die Behandlung der zunächst an ihn gerichteten Bes... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/10 97/11/0107 2 Stammrechtssatz Daß auch die Verbüßung einer Haftstrafe in Richtung Änderung der Sinnesart wirkt, hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung nicht in Abrede gestellt. Er hat allerdings immer auch die Notwendigkeit einer an die Haftzeit anschließenden ausreichenden Ze... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer überschritt am 28. Oktober 1995 als Lenker eines PKW auf einer näher bezeichneten Straße im Ortsgebiet von Kitzbühel die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h. Diese mittels eines technischen Hilfsmittels festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung führte in der Folge zu seiner rechtskräftigen Bestrafung wegen Übertretung des § 20 Abs. 1 StVO 1960 (Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 27. Jänner 1997). Daraufhin wurde ihm mit dem ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 30 Monaten von der Zustellung des Mandatsbescheides der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Zell am See, somit vom 3. März 1997 an, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichtet... mehr lesen...
Mit dem im fortgesetzten Verfahren nach dem hg. Erkenntnis vom 29. Oktober 1996, Zl. 94/11/0251, Slg. Nr. 14548/A, ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers neuerlich gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 für die Zeit ab Erlassung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides vom 14. Juni 1994 bis einschließlich 16. Oktober 1994 vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Recht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs3 Z3;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs2 litj;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;StVO 1960 §46 Abs4 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt der Gefährlichkeit der Verhältnisse iSd § 66 Abs 3 KFG ist typisches Geisterfahren dadurch charakterisiert, da... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §66 Abs3 lita;KFG 1967 §73 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/28 96/11/0254 5 Stammrechtssatz Mangels einer ausdrücklichen Regelung über die Länge der Zeit, nach deren Ablauf noch eine Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 66 Abs 2 lit i KFG verfügt werden darf, ist - bei sonstigem Wohlverhalten des Lenkerberechtigten - von de... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Das Wertungskriterium der Gefährlichkeit der Verhältnisse (§ 66 Abs 3 KFG) muß abgesehen davon, daß das Alkoholdelikt bei Dunkelheit und starkem Nebel und unter Einhaltung einer darauf bezogen überhöhten Geschwindigkeit erfolgte - vor allem deswegen entscheidend zu Lasten des Bf gewertet werden, weil er nicht nur (fahrlässig) zwei ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 24 Monaten, ohne Einrechnung von Haftzeiten, ab der am 29. Jänner 1996 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides vom 25. Jänner 1996 keine neue Lenkerberechtigung erteil... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 für 12 Monate, ohne Einrechnung von Haftzeiten, gerechnet ab der am 8. Oktober 1997 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides vom 2. Oktober 1997, vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 für 18 Monate (gerechnet ab der am 5. September 1996 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides vom 2. September 1996) vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechts... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet ab vorläufiger Abnahme seines Führerscheines am 7. November 1995, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 24. September 19... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G wegen Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 18 Monaten (gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides vom 13. Jänner 1997) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltu... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;SGG §12 Abs2;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß der Bf Suchtgift ausschließlich für den Eigenverbrauch erworben hat, was als weniger verwerflich iSd § 66 Abs 3 KFG anzusehen ist, iZm seinem Wohlverhalten seit der Tat bis zum Beginn der Entziehungsmaßnahme (17 Monate), ist es rechtlich ver... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996110364.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998110050.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;StVO 1960 §99 Abs1;VStG §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 95/11/0416 3 Stammrechtssatz Das Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ist als bestimmte Tatsache gem § 66 Abs 1 KFG (aber nicht gem § 66 Abs 2 lit e KFG) anzusehen, auc... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Der Kraftfahrzeuglenker hat längere Zeit hindurch eine Vielzahl von Einbruchsdiebstählen begangen. Diese in hohem Maße verwerfliche, geradezu gewohnheitsmäßige Begehung von Diebstählen unter Verwendung eines Kfz berechtigt für sich alleine schon zur Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit des ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G wegen Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 für drei Monate (ab Zustellung des Mandatsbescheides der Bundespolizeidirektion St. Pölten vom 15. März 1995) vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;
Rechtssatz: Angesichts der WIEDERHOLTEN Begehung der eine bestimmte Tatsache nach § 66 Abs 2 lit f KFG darstellenden Übertretung des § 20 Abs 2 StVO ist aufgrund der Verwerflichkeit der Tat, die zum Nachteil des Bf erheblich ins Gewicht fällt, die Ann... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 für die Dauer von vier Monaten (gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 11. April 1996) vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/28 96/11/0254 5
(hier iZm § 66 Abs 1 lit b KFG) Stammrechtssatz Mangels einer ausdrücklichen Regelung über die Länge der Zeit, nach deren Ablauf noch eine Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 66 Abs 2 lit i KFG verfügt werden darf, ist - bei sonstigem Wohlverhalten des Lenkerberecht... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Der in dem Umstand, daß der Kraftfahrzeuglenker die Straftaten über einen längeren Zeitraum (hier 13 Monate) hinweg und wiederholt (hier fünfmal) begangen hat, liegenden Wiederholungstendenz kommt in einem Verfahren gem § 74 Abs 1 KFG iVm § 73 Abs 2 KFG unter dem Wertungskriterium der Verwerflichkeit der Tat aussc... mehr lesen...