RS Vwgh 1998/5/10 96/11/0209

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Veröffentlicht am 10.05.1998
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs2 litc;

Rechtssatz

Angesichts der WIEDERHOLTEN Begehung der eine bestimmte Tatsache nach § 66 Abs 2 lit f KFG darstellenden Übertretung des § 20 Abs 2 StVO ist aufgrund der Verwerflichkeit der Tat, die zum Nachteil des Bf erheblich ins Gewicht fällt, die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit des Bf berechtigt und begegnet auch die Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG in dem hier in Betracht kommenden Mindestausmaß (drei Monate) keinen Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996110209.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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