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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FSG 1997 §7 Abs3 Z3;Rechtssatz
Unter dem Gesichtspunkt der Gefährlichkeit der Verhältnisse iSd § 66 Abs 3 KFG ist typisches Geisterfahren dadurch charakterisiert, daß auf der Autobahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf einem der Fahrstreifen (in der Regel der Überholspur), auf denen jederzeit Fahrzeuge mit der auf Autobahnen zulässigen Höchstgeschwindigkeit entgegenkommen können, gefahren wird
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110032.X02Im RIS seit
11.07.2001