1 Mit Bescheid vom 20. September 2021 entzog die belangte Behörde dem Revisionswerber gemäß § 24 Abs. 3, § 25 Abs. 3, § 26 Abs. 2 (Z 1), § 28 und § 29 Abs. 4 FSG die Lenkberechtigung für näher genannte Klassen für sechs Monate, gerechnet ab dem 24. Juni 2021 (Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheins), und ordnete an, dass sich der Revisionswerber vor Ablauf der Entziehungszeit einer Nachschulung zu unterziehen habe und ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten über die g... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2 Z1FSG 1997 §7 Abs1KFG 1967 §66 Abs2 litaKFG 1967 §66 Abs3StVO 1960 §5StVO 1960 §5 Abs2StVO 1960 §99 Abs1 litb
Rechtssatz: Der VwGH hat bereits in seiner Rechtsprechung zum KFG 1967 (§ 66 Abs. 2 lit. a und Abs. 3) die Auffassung vertreten hat, dass eine Verweigerung des Alkotests zwar grundsätzlich dieselbe Verw... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. November 2003 entzog die Bezirkshauptmannschaft Villach dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, EB und F auf die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab rechtswirksamer Zustellung. Unter einem wurde dem Beschwerdeführer das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeugen bis zum Ablauf der Dauer der Entziehung der Lenkberechtigung verboten, überdies wurde angeordnet, dass der Beschwerdeführer vor Abl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs3;FSG 1997 §7 Abs3;FSG 1997 §7 Abs5;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/11/0227 E 17. Dezember 1998 VwSlg 15059 A/1998 RS 3 Stammrechtssatz Ausgehend von der Überlegung, daß eine Entziehung ohne Wertung der zugrundeliegenden bestimmten Tatsach... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg. Erkenntnisse vom 28. Juni 2001, Zl. 2000/11/0084 und Zl. 2001/11/0094, hingewiesen. Mit dem erstgenannten Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 7. Februar 2000, soweit mit ihm dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G entzogen und ausgesprochen worden war, dem Beschwerdeführer dürfe für die Dauer von vier Jahren ab Zustellung des er... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs2 impl;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §207 Abs1;
Rechtssatz: Für die gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 zu bestimmende Zeit, für die keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, ist die unter Berücksichtigung der Wertungskriterien des § 66 Abs. 3 KFG 1967 zu erstellende Pr... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs2 impl;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §207 Abs1;
Rechtssatz: Für die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit nach § 66 Abs. 1 lit. b KFG 1967 genügt es nicht, dass die Begehung weiterer schwerer strafbarer Handlungen nicht ausgeschlossen werden kann oder bloß für möglich z... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer verfügte nach der Aktenlage über eine von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See am 3. Juli 1996 erteilte Lenkerberechtigung (Probezeit bis 3. Juli 1998). Mit Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 19. März 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 30. Oktober 1996 gegen 19:50 Uhr "von Hallein bis Golling dadurch", dass er über eine Strecke von circa sieben Kilometer die falsche Richtungsfahrbahn der Tauernautobahn A 10 benutzt habe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §176 Abs1;StVO 1960 §46 Abs4 lita;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Annahme der Behörde, der Beschwerdeführer werde erst nach insgesamt fast 19 Monaten, nachdem er über eine längere Strecke auf der Autobahn als Geisterfahrer unterwegs war, seine Verkehrszuverläs... mehr lesen...
Nachdem der Kraftfahrbehörde erster Instanz (Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt) bekannt geworden war, dass der Beschwerdeführer des sexuellen Missbrauches von Unmündigen verdächtigt wird, ersuchte sie am 27. August 1997 die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich um die Übersendung einer Aktenabschrift über die bisherigen Erhebungen. Ihr wurden hierauf per Fax u.a. der Bericht der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 5. August 1997 und ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Festsetzung der Entziehungszeit gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 hat die Behörde eine Prognose anzustellen, wann der Betreffende die Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangen werde. Auch für diese Prognose sind die in § 66 Abs. 3 KFG 1967 genannten Wertungskriterien maßgebend (siehe dazu u.a. die hg. Erkenntnisse vom 10. Mai 1995, Z... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §105 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §209;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass sich die Prognose, der Beschwerdeführer - der wegen der Delikte nach § 105 Abs. 1 StGB, § 207 Abs. 1 StGB und § 209 StGB zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden war - frühesten... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 27. Mai 1999 entzog der Landeshauptmann von Niederösterreich dem Beschwerdeführer vorübergehend die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B, ab Zustellung des Mandatsbescheids der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 25. Jänner 1996 (die Zustellung erfolgte am 26. Jänner 1996) bis einschließlich 10. Februar 1996. Begründend führte der Landeshauptmann von Niederösterreich aus, Anlassfall für die Entziehungsmaßnahme der B... mehr lesen...
Dem im Jahr 1976 geborenen Beschwerdeführer wurde am 21. April 1994 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen AL und B erteilt. Am 7. März 1995 beging der Beschwerdeführer als Lenker eines Motorfahrrades eine Übertretung gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 (Atemluftalkoholgehalt 0,76 mg/l). Wegen dieser Übertretung wurde ihm mit dem rechtskräftigen Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 29. März 1995 die Lenkerberec... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §66 Abs3;
Rechtssatz: Die Verlängerung der Probezeit und das Ausmaß der Verlängerung im Falle der Anordnung einer Nachschulung sind durch § 64a Abs 2 KFG abschließend bestimmt. Es bedarf keiner Bestimmung der Probezeit durch die Kraftfahrbehörde und damit auch keiner an den Wertungskriterien des § 66 Abs 3 KFG orientierten Prognose über die voraussicht... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 4. Dezember 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, dass ihm für die Dauer von drei Jahren von der Zustellung des Mandatsbescheides an (bis 22. Dezember 1999) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Der Grund hiefür war die auf einer Anzeige des Gendarmeriepostens Götzen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/03/19 96/11/0336 1
(hier nur dritter und vierter Satz)
Zusatz: Der Nachweis muss eindeutig sein. Stammrechtssatz Es trifft zwar zu, daß eine Verweigerung des Alkotests grundsätzlich dieselbe Verwerflichkeit aufweist wie eine ... mehr lesen...
Mit dem zu 1) angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Dezember 1998 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 22. Oktober 1998, mit welchem über den Beschwerdeführer gemäß § 5 VVG eine Zwangsstrafe in der Höhe von S 1.000,-- wegen Nichterfüllung der Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheines auf Grund des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 11. August 1998, verhängt worden war, als unzulässig zurückzuweis... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/11/0038
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999110037.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, dass ihm für die Dauer von 24 Monaten (ab der am 26. März 1998 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides vom 19. September 1997, ohne Einrechnung von Haftzeiten) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werde... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110197.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Linz vom 23. April 1998 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A1 und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, dass ihm auf die Dauer von 24 Monaten, gerechnet ab 23. April 1998, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde einer Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt. Mit dem nun ange... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 93/11/0222 4 Stammrechtssatz Ein Wohlverhalten des Lenkerberechtigten während der Anhängigkeit des Strafverfahrens und des Entziehungsverfahrens ist grundsätzlich von geringerem Gewicht als ein Wohlverhalten außerhalb solcher Verfahren. European Case... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die Entziehung der Lenkerberechtigung erfolgt auch deswegen, um bei der betreffenden Person eine Änderung der als Verkehrsunzuverlässigkeit bezeichneten Sinnesart herbeizuführen. Diese Änderung ist durch Wohlverhalten über einen bestimmten Zeitraum unter Beweis zu stellen. Je größer die Abwe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für 8 Monate (gerechnet ab der am 9. Februar 1996 erfolgten Abnahme des Führerscheines) vorübergehend entzogen. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von 15 Monaten, gerechnet von der Zustellung des Erstbescheides der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 1. April 1998 (demnach bis 10. Juli 1999), vorübergehend entzogen. In seiner zwar objektiv verspätet eingebrachten, aber im Hinblick auf den hg. Beschluß vom 10. November 1998, Zl. 98/11/0234, be... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110235.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Wertung iSd § 66 Abs 3 KFG einer - in der Verweigerung der Atemluftprobe iSd § 5 Abs 2 StVO liegenden - bestimmten Tatsache führt durch einen nachträglich einwandfrei erbrachten Nachweis der Nichtbeeinträchtigung durch Alkohol nicht zur Annahme der Verke... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A bis G vorübergehend für die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab der am 30. Oktober 1997 erfolgten Zustellung des Mandatsbescheides vom 6. Oktober 1997, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde u.a. aus, der Beschwerdeführer habe unbestrittenermaßen am 8. September 1997 ein Kraftfa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 24 Monaten ab der am 20. Februar 1998 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdefü... mehr lesen...