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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs3;Rechtssatz
Der in dem Umstand, daß der Kraftfahrzeuglenker die Straftaten über einen längeren Zeitraum (hier 13 Monate) hinweg und wiederholt (hier fünfmal) begangen hat, liegenden Wiederholungstendenz kommt in einem Verfahren gem § 74 Abs 1 KFG iVm § 73 Abs 2 KFG unter dem Wertungskriterium der Verwerflichkeit der Tat ausschlaggebende Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996110189.X02Im RIS seit
19.03.2001