RS Vwgh 1998/4/21 96/11/0189

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Veröffentlicht am 21.04.1998
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Der in dem Umstand, daß der Kraftfahrzeuglenker die Straftaten über einen längeren Zeitraum (hier 13 Monate) hinweg und wiederholt (hier fünfmal) begangen hat, liegenden Wiederholungstendenz kommt in einem Verfahren gem § 74 Abs 1 KFG iVm § 73 Abs 2 KFG unter dem Wertungskriterium der Verwerflichkeit der Tat ausschlaggebende Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996110189.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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