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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs3;Rechtssatz
Das Wertungskriterium der Gefährlichkeit der Verhältnisse (§ 66 Abs 3 KFG) muß abgesehen davon, daß das Alkoholdelikt bei Dunkelheit und starkem Nebel und unter Einhaltung einer darauf bezogen überhöhten Geschwindigkeit erfolgte - vor allem deswegen entscheidend zu Lasten des Bf gewertet werden, weil er nicht nur (fahrlässig) zwei Verkehrsunfälle, davon einen mit schwerem Personenschaden, verschuldet hat, sondern darüber hinaus zweimal vorsätzlich auf ihm Zeichen zum Anhalten gebende Straßenaufsichtsorgane zugefahren ist, und diese sich nur durch Sprünge zur Seite davor bewahren konnten, ernstlich zu Schaden zu kommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998110124.X01Im RIS seit
19.03.2001