IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Einzelrichter Hofrat Dr. Schwarzmann über die Beschwerde von A, ***, CZ-***, TSCHECHISCHE REPUBLIK, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 29.9.2020, ***, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben und das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben. Das Verwaltungsstrafverfahren wird... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.11.2021 Norm: KFG 1967 §6KFG 1967 §102 Abs1KFG 1967 §134 Abs1VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Der Vorhalt „als Fahrzeuglenker“ und die Zitierung des § 6 Abs 1 KFG, der eindeutig die Anforderungen für Bremsanlagen (nur) in Kraftfahrzeugen normiert, enthält einen Tatvorwurf für einen Mangel am von ihm gelenkten Kfz. [Dem gegenüber] finden sich die Bestimmungen für Bremsanlagen ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.11.2021 Norm: KFG 1967 §6KFG 1967 §102 Abs1KFG 1967 §134 Abs1VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Soll ein Mangel am Anhänger geahndet werden, ist […] nicht bloß das Lenken eines Kraftfahrzeuges, sondern konkret das Ziehen eines Anhängers (vgl zu dieser differenzierenden Terminologie § 102 Abs 1 erster Satz und § 104 KFG sowie VwGH 2009/11/0087, wonach mit der Wendung „Fahrzeug g... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den RichterMag. Schnabl über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 14.09.2021, GZ. ***, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) insofern Folge gegeben, als die von der Behörde festgesetzte Geldstrafe in de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.11.2021 Norm: KFG 1967 §44 Abs4KFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Mit § 44 Abs 4 KFG soll im Falle der Entziehung der Zulassung durch rasche Einziehung des Zulassungsscheines bzw der Zulassungsbescheinigung eine missbräuchliche Verwendung des Fahrzeuges, welches sich nicht im verkehrs- und betriebssicheren Zustand befindet und dessen Zulassung aufgehoben wurde, verhindert werd... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dr. Grünstäudl als Einzelrichter über die Beschwerde des A in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 2. Juni 2021, Zl. ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis mit... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.10.2021 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs4KFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Zwar kann sich „die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit [ergeben], mit einer Probefahrt einen Nebenzweck zu verbinden, ohne dass der Charakter der Probefahrt verloren ginge, wenn anlässlich einer Probefahrt […] die Probefahrt kurz unterbrochen wird, damit der Fahrzeuglenker etwa ein Poststück in e... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.10.2021 Norm: KFG 1967 §45 Abs1KFG 1967 §45 Abs4KFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Es liegt dann keine Probefahrt iSd § 45 Abs 1 KFG vor, wenn es sich um eine Privatfahrt handelt, die in der Freizeit vorgenommen wird. Eine solche Privatfahrt wird auch dann nicht zur Probefahrt, wenn diese Privatfahrt im Nebenzweck dazu dient, die Gebrauchs- oder Leistungsfähigkeit eines Fahrze... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, **, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 17. Juni 2021, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach § 45 Abs. 4 zweiter Satz Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge g... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 26.02.2020, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben. Das angefochtene... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.09.2021 Norm: KFG 1967 §103 Abs2KFG 1967 §134 Abs1VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Bei der Anlastung einer Auskunftsverweigerung (§ 103 Abs 2 KFG) stellt die Eigenschaft als Besitzer einer Probefahrtbewilligung ein essentielles Tatbestandsmerkmal dar, weil diese Bestimmung zwischen dem Zulassungsbesitzer und dem Besitzer einer Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten kla... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 09.09.2021 Norm: KFG 1967 §103 Abs2KFG 1967 §134 Abs1VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Der Besitzer einer Bewilligung für Probefahrten ist bereits im Zuge des behördlichen Auskunftsverfahrens als solcher zu bezeichnen, um diesen zur Abgabe einer entsprechenden Auskunft zu verpflichten. Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Aus... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 24. April 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Kraftfahrzeuggesetz (KFG) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (V... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.08.2021 Norm: KFG 1967 §4KFG 1967 §7 Abs1KFG 1967 §49 Abs6KFG 1967 §82KFG 1967 §102KFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Da Bauart und Ausrüstung von Kraftfahrzeugen länderspezifisch geregelt sind, gilt der unter der Überschrift „Bauart und Ausrüstung der Kraftfahrzeuge und Anhänger“ stehende Abschnitt II des KFG (jeweils in Verbindung mit § 102 oder § 103 KFG) nur für inländisch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.08.2021 Norm: KFG 1967 §4KFG 1967 §7 Abs1KFG 1967 §49 Abs6KFG 1967 §82KFG 1967 §102KFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Die Regelung des § 82 Abs 4 KFG stellt die lex specialis zu § 49 Abs 6 KFG dar, sodass Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen lediglich hinten das heimatliche Kennzeichen führen müssen (vgl Grubmann, KFG Kommentar4, Anm 8 zu § 82). Schl... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 27. September 2019, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 nach mündlicher Verhandlung und Verkündung der Entscheidung am 26. Februar 2021 zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird dem Grunde nach mit der Maßgabe a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.03.2021 Norm: KFG 1967 §98a Abs1KFG 1967 §98a Abs2KFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: § 98a Abs 1 KFG soll verhindern, dass durch an Kraftfahrzeugen angebrachte oder in solchen mitgeführte Radar- oder Laserblocker die Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört wird; die Überwachung ua der Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeiten soll im Ergebnis die Verkehrssicherhe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich entscheidet durch die Richterin HR Dr. Grassinger über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 14. November 2017, Zl. ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG 1967) iVm EG-VO 165/2014 und Anhang III der RL 2006/22/EG idF der VO (EU) 2016/403, wie folgt: Der Beschwerde gegen das Straferkenntnis der Bezirkshaup... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.06.2018 Norm: KFG 1967 §102KFG 1967 §134 Abs1KFG 1967 §134 Abs1aKFG 1967 §134 Abs1b
Rechtssatz: Für die, einen Lenker eines Kraftfahrzeuges, welches zur Güterbeförderung im Straßenverkehr eingesetzt ist und dessen höchstzulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, treffenden Verpflichtungen nach dem KFG und der EG Verordnung 1... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde der A, in ***, ***, Deutschland, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 20. Juni 2017, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die Wendung „am 21.3.2017 und“ in der Tatbeschreibung zu Spruchpunkt 2.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.06.2018 Norm: KFG 1967 §102 Abs1aKFG 1967 §134 Abs132014R0165 KontrollgeräteV Art34 Abs1
Rechtssatz: Lenker iSd § 102 Abs. 1a KFG ist jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur für kurze Zeit, selbst lenkt oder sich in dem Fahrzeug befindet, um es gegebenenfalls lenken zu können. Eine Einschränkung des Anwendungsbereiches stünde im Widerspruch zu dem mit den angeführte... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 19.06.2018 Norm: KFG 1967 §102 Abs1aKFG 1967 §134 Abs132014R0165 KontrollgeräteV Art34 Abs1
Rechtssatz: Es ist Sache des Lenkers eines Lastkraftwagens, sich über die Rechtslage hinsichtlich Verwendung von Schaublättern bzw. Vorlage von Bestätigungen zu informieren; wer dies verabsäumt, trägt das Risiko eines Rechtsirrtums (vgl. VwGH 2008/02/0103). Schl... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 8. Mai 2017, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem KFG 1967, nach mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird wie folgt stattgegeben: a. Die zu den 19 Spruchpunkten jeweils erhobenen „Tatbeschreibungen“ werde... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.06.2018 Norm: KFG 1967 §134 Abs132014R0165 KontrollgeräteV Art34
Rechtssatz: Bei Einhaltung der einem Berufskraftfahrer obliegenden Sorgfaltspflicht bedarf es der Objektivierung durch geeignete Erkundigungen und es ist Sache des Lenkers eines Lastkraftwagens, sich über die Rechtslage zu informieren; wer dies verabsäumt, trägt das Risiko eines Rechtsirrtums. Es genügt auch ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 06.06.2018 Norm: KFG 1967 §134 Abs132014R0165 KontrollgeräteV Art34
Rechtssatz: Bei der Unterlassung, Zeiten auf der Fahrerkarte einzutragen, in denen sich der Fahrer nicht im Fahrzeug aufgehalten habe, handelt es sich um Dauerdelikte, weshalb nicht von jeweils gesondert zu bestrafenden Delikten auszugehen ist (vgl. VwGH Ra 2017/02/0247, mwH). Schlagwo... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Grubner als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn MH, vertreten durch Dr. Josef Deimböck, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 4. Oktober 2016, Zl. WUS2-V-16 25113/5, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 des Verwaltungsgerichtsverfa... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.01.2018 Norm: KFG 1967 §36 liteKFG 1967 §57aKFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Ein Gutachten [Prüfgutachten § 57a KFG 1967], das der Fahrer mit sich führt und welches er einem im Dienst befindlichen Organ der Straßenaufsicht vorweist, entspricht nicht den Anforderungen, die das Gesetz bzw. die Rechtsprechung an die Begutachtungsplakette [§ 36 lit. e KFG] stellt. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.01.2018 Norm: KFG 1967 §36 liteKFG 1967 §57aKFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Der Sinn der Begutachtungsplakette [§ 36 lit. e KFG 1967] besteht darin, umgehend und ohne weiterführende Überlegungen festzustellen, ob das Fristende für die nächste wiederkehrende Begutachtung bereits eingetreten ist oder nicht. Im Sinne einer effizienten Überwachung und im Interesse der Rechtssic... mehr lesen...