Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
22.12.2022Norm
PolStG NÖ 1975 §1 litbRechtssatz
Das Kennzeichen eines Kraftfahrzeuges dient insbesondere dessen Identifizierung. Um diesem Zweck auch bei Dunkelheit gerecht zu werden, hat ein Kraftfahrzeug mit einer funktionierenden Kennzeichenbeleuchtung ausgestattet zu sein.
Schlagworte
Ordnungsrecht; Anstandsverletzung; Verwaltungsstrafe; Beschimpfung; Schutzzweck; Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verkehrssicherheit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.3107.001.2022Zuletzt aktualisiert am
25.01.2023