Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.01.2018 Norm: KFG 1967 §36 liteKFG 1967 §57aKFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Der Sinn der Begutachtungsplakette [§ 36 lit. e KFG 1967] besteht darin, umgehend und ohne weiterführende Überlegungen festzustellen, ob das Fristende für die nächste wiederkehrende Begutachtung bereits eingetreten ist oder nicht. Im Sinne einer effizienten Überwachung und im Interesse der Rechtssic... mehr lesen...