Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
14.11.2022Norm
KFG 1967 §45 Abs6Rechtssatz
Im Bereich der Fahrlässigkeitsdelinquenz kann - nach Maßgabe der Eigenart des betroffenen Deliktes - sowohl die einfache Tatbestandsverwirklichung, […] als auch die wiederholte Verwirklichung des gleichen Tatbestands im Rahmen eines noch erkennbaren zeitlichen Zusammenhangs, […] sowie die fortlaufende Tatbestandsverwirklichung, […] als tatbestandliche Handlungseinheit beurteilt werden. Wiederholte Tatbestandsverwirklichung liegt vor, wenn eine Reihe von rechtswidrigen Einzelhandlungen aufgrund der Gleichartigkeit der Begehungsform und der Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines noch erkennbaren zeitlichen Zusammenhangs sowie einer diesbezüglichen gesamtheitlichen Sorgfaltswidrigkeit des Täters zu einer Einheit zusammentreten.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Probefahrt; Nachweis; Kumulationsprinzip;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.2604.001.2022Zuletzt aktualisiert am
23.11.2022