Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
29.12.2021Norm
KFG 1967 §4 Abs7aRechtssatz
Im Zusammenhang mit einer Übertretung des § 4 Abs 7a KFG ist das tatsächliche Gesamtgewicht maßgeblich und kommt es für die Tatbestandsmäßigkeit der Übertretung auf das Ausmaß der Überschreitung nicht an (vgl VwGH Ra 2018/02/0300; 2004/02/0107 bzw. 2004/02/0181).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Kraftfahrzeug; Zustand; Ladung; Verschulden;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.2099.001.2020Zuletzt aktualisiert am
28.03.2022