Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
17.04.2024Norm
KFG 1967 §102 Abs1aRechtssatz
Die Verpflichtung zur Eingabe des Ländersymbols besteht unabhängig davon, ob es während der täglichen Arbeitszeit des Lenkers zu einem Grenzübertritt kommt oder nicht.
Schlagworte
Güterbeförderungsrecht; Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Lenk- und Ruhzeiten; Verwaltungsstrafe; digitales Kontrollgerät; Aufzeichnungen; Ladungssicherung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.S.343.001.2023Zuletzt aktualisiert am
24.06.2024