Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.11.2021Norm
KFG 1967 §6Rechtssatz
Der Vorhalt „als Fahrzeuglenker“ und die Zitierung des § 6 Abs 1 KFG, der eindeutig die Anforderungen für Bremsanlagen (nur) in Kraftfahrzeugen normiert, enthält einen Tatvorwurf für einen Mangel am von ihm gelenkten Kfz. [Dem gegenüber] finden sich die Bestimmungen für Bremsanlagen in Anhängern nicht in Abs 1, sondern in den Absätzen 10 ff. des § 6 KFG. […]
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Anhänger; Mangel; Tatumschreibung; Konkretisierungsgebot;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.2216.001.2020Zuletzt aktualisiert am
03.01.2022